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Lärmschutz beim Bau der U-Bahn U 5 in der Europa-Allee

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6538 entstanden aus Vorlage: OF 1407/1 vom 26.08.2020 Betreff: Lärmschutz beim Bau der U-Bahn U 5 in der Europa-Allee Die Baustelle der U 5 auf der Europa-Allee beinhaltet diverse Lärmquellen: - Tunnelentlüftungsanlage und diverse Generatoren: Diese sollen eigentlich eingehaust sein. Hierzu gibt es bereits regen Schriftverkehr zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern und dem Regierungspräsidium. Jedoch ist der Lärm nicht in allen Bereichen signifikant zurückgegangen, und insbesondere im mittleren Bereich bei Hausnummer 49 weiterhin sehr laut. Es ist auch visuell nicht erkennbar, ob Einhausungen bei allen ständigen Lärmquellen vorgenommen wurden. - Kran: Ein Kran hebt den Aushub aus dem Tunnelschacht ans Tageslicht. Dieser Kran ist erheblich laut und quietscht. - Baggerarbeiten: Samstags und sonntags wird der Erdaushub gelagert und nicht durch Lkw abtransportiert. Jedoch ist dann ein Bagger samstags und sonntags damit beschäftigt, die Erde auf der Lagerfläche hin- und herzutragen. Damit entsteht doppelter Lärm: Einerseits durch das Planieren am Wochenende, andererseits am Montag durch das wegtransportieren. Foto: Privat - Schweißarbeiten: Unter freiem Himmel werden bis in die Abendstunden regelmäßig Schweißarbeiten vorgenommen. Hier stellt sich die Frage, ob dies unter freiem Himmel notwendig ist oder ob dies bei mehr Schallschutz durchgeführt werden kann. - Hupen: An den Einfahrten und Ausfahrten nutzen einige Fahrende gelegentlich die Hupe als Anforderungssignal für das Öffnen der Schranke, um schon aus der Ferne eine freie Durchfahrt anzufordern. Dies betrifft weniger die Lkw, sondern mehr das Baustellenpersonal. Hier sollte das Baustellenpersonal noch mal auf die StVO hingewiesen werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, auf eine Minimierung dieser und weiterer Lärmquellen hinzuwirken.

Begründung:

Die Stadt Frankfurt sollte sich im Sinne des Gesundheitsschutzes und insbesondere, wenn es sich um eigene Baustellen handelt, dafür einsetzen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötigem Lärm ausgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 254 Aktenzeichen: 92 1