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Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Trinkwasserbrunnen im Gallus/Europaviertel

Details im PARLIS OM_4211_2023
01.11.2024

Stellungnahme des Magistrats

Trinkwasserbrunnen im Gallus/Europaviertel

Details im PARLIS ST_1923_2024
02.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen

Details im PARLIS OF_1517-1_2025
18.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen

Details im PARLIS OM_6542_2025
07.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen

Details im PARLIS ST_1110_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6542 entstanden aus Vorlage: OF 1517/1 vom 02.02.2025

Betreff: Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen
Vorgang: OM 4211/23 OBR 1; ST 1923/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 01.11.2024, ST 1923, dass ein Prüfauftrag für die in der Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211, genannten Trinkbrunnen nicht vorliege. Der Ortsbeirat fordert deshalb, dass das Klimareferat einen Prüfauftrag veranlasst und bei positiver Prüfung die Trinkbrunnen aufbauen lässt.

Begründung:

Der Ortsbeirat forderte in seiner Anregung, dass die Trinkbrunnenstandorte zu prüfen seien. Die Antwort in der Stellungnahme lautete: "Ein entsprechender Prüfauftrag liegt derzeit nicht vor." Wenn dieser nicht vorliegt, dann muss er veranlasst werden, genau das möchte der Ortsbeirat. Es sind seit der Anregung eineinhalb Jahre vergangen. Es wäre wünschenswert, dass das Klimareferat nun umgehend und schnell mit der Mainova ins Gespräch und die Prüfung der Standorte geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211
Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1923 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1110
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme