Parkanordnung untere Berger Straße
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Bisheriger Verlauf
05.01.2025
20.02.2025
23.06.2025
23.06.2025
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6575 entstanden aus Vorlage: OF 813/3 vom 05.01.2025
Betreff: Parkanordnung untere Berger Straße
Der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße im Rahmen der vom Ortsbeirat 3 erbetenen Änderung der Parkanordnung eine einheitliche Parkregelung einzuführen. Die Regelung soll analog der Bevorrechtigung auf Parkraum in den umliegenden, bereits umgestellten Parkzonen erfolgen, d. h. das Parken ist generell kostenpflichtig mit Ausnahmen für Anwohner der dortigen Parkzone mit Parkausweis. Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen sollten zukünftig lediglich auf der westlichen Seite der unteren Berger Straße genehmigt werden, wenn dafür im Gegenzug der Fußweg komplett frei gehalten wird. Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen müssen jedes Jahr zum Berger Straßenfest geräumt werden. Begründung:
Auf der unteren Berger Straße gilt eine unüberschaubare Anzahl an verschiedenen Parkanordnungen, wie z. B. Anwohnerparken, Kurzzeitparkplätze, gebührenpflichtige Parkplätze und Ladezonen. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert, um den Schilderwald zu reduzieren. Parkscheinautomaten sind bereits vorhanden, müssten eventuell nur ergänzt werden. Die vom Ortsbeirat erbetene Änderung der Parkanordnung wird die Aufenthaltsqualität der Straße erhöhen, allerdings auch eine deutliche Reduzierung der Parkplätze mit sich bringen. Deshalb sollte auf der östlichen Seite keine Außengastronomie auf den verbleibenden Parkplätzen genehmigt werden, da dort der Gehweg breiter ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1023
Beratung im Ortsbeirat: 3