Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
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Bisheriger Verlauf
06.02.2025
20.02.2025
02.06.2025
Antrag Ortsbeirat
Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
Details im PARLIS OF_830-3_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
Details im PARLIS OM_6581_2025Stellungnahme des Magistrats
Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
Details im PARLIS ST_858_202506.02.2025
Antrag Ortsbeirat
Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
Details im PARLIS OF_830-3_202520.02.2025
Anregung Ortsbeirat
Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
Details im PARLIS OM_6581_202502.06.2025
Stellungnahme des Magistrats
Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
Details im PARLIS ST_858_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6581 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 06.02.2025
Betreff: Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg über die Rothschildallee auf Höhe der Günthersburgallee einschließlich der Grünfläche auf dem Alleenring neu zu gestalten. Im Einzelnen wünscht der Ortsbeirat - eine zielorientierte Wegeführung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen; - eine Neueinsaat der Rasenfläche bzw. Einsaat einer Wildblumenwiese. Begründung:
Der Fußgängerüberweg ist derzeit in einem Zustand, der sehr unbefriedigend ist. Die Grünflächen der Allee werden am bezeichneten Überweg immer spärlicher, weil sie aufgrund einer Zickzack-Führung des befestigten Weges durch FußgängerInnen und RadfahrerInnen bei der Überquerung der Grünfläche mitbenutzt werden. Die Folge ist eine stetige Verringerung der begrünten Rasenfläche. Abhilfe kann eine Wegeführung bringen, die den Bedürfnissen des Verkehrs entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 858