Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
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Bisheriger Verlauf
02.09.2024
13.01.2025
19.02.2025
17.03.2025
14.07.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Details im PARLIS OM_5783_2024Stellungnahme des Magistrats
Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Details im PARLIS ST_62_2025Antrag Ortsbeirat
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS OF_707-11_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS OM_6615_2025Stellungnahme des Magistrats
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS ST_1153_202502.09.2024
13.01.2025
Stellungnahme des Magistrats
Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Details im PARLIS ST_62_202519.02.2025
Antrag Ortsbeirat
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS OF_707-11_202517.03.2025
Anregung Ortsbeirat
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS OM_6615_202514.07.2025
Stellungnahme des Magistrats
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS ST_1153_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 707/11 vom 19.02.2025
Betreff: Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Vorgang: OM 5783/24 OBR 11; ST 62/25 Der Magistrat wird gebeten, die Böschung des Entwässerungsgrabens im Auerweg derart mit baulichen Maßnahmen zu befestigen, dass zukünftig der Eintrag von Schlamm und Gehölz, ausgehend von den nördlich gelegenen Feldern und Wegen, in den Entwässerungsgraben verhindert wird. Begründung:
In der Stellungnahme ST 62 wird darauf hingewiesen, dass der Entwässerungsgraben für die Ableitung des Regenwassers der Straße dimensioniert ist und angespültes Erdreich und Gehölze beim Starkregenereignis im Jahr 2024 die Funktion des Entwässerungsgrabens beeinträchtigt haben. In der Stellungnahme ST 62 wird ausgeführt, dass der Graben wiederhergestellt wurde und noch Maßnahmen ämterübergreifend folgen sollen. Um die Funktion des Entwässerungsgrabens zu gewährleisten, sollten zeitnah als zusätzliche Maßnahme die aufgehenden Hangbereiche gegen Geländeabbruch geschützt werden, um eine Beeinträchtigung des Wasserabflusses durch abrutschende Erdmassen in den Entwässerungsgraben zu vermeiden. Geländeabbruch im Auerweg nach Starkregenereignis vom 02.05.2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1153