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Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese

Details im PARLIS OF_951-9_2025
20.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese

Details im PARLIS OM_6674_2025
04.08.2025

Stellungnahme des Magistrats

Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese

Details im PARLIS ST_1271_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6674 entstanden aus Vorlage: OF 951/9 vom 01.03.2025

Betreff: Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Sportanlage Bertramswiese, an der Straße Bertramswiese, die vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken auf den Grünflächen zu erneuern und zu verstärken. Im Einzelnen soll/sollen 1. die fehlenden Holzpflöcke entlang der Straße zur Sportanlage erneuert und gegebenenfalls durch zusätzliche Pfosten ergänzt werden; 2. die bestehenden Holzpflöcke gefestigt und ggf. erneuert werden; 3. das durch Befahren verdichtete Erdreich an den betroffenen Stellen aufgelockert werden, um wieder ein gesundes Pflanzenwachstum zu ermöglichen; 4. eine angemessene Begrünung der sanierten Flächen vorgenommen werden. Die Flächen auf der Seite des Hessischen Rundfunks (hr) liegen im Ortsbezirk 3 und sind daher nicht Teil dieser Anregung. Um einen weiteren Antrag zu vermeiden und da, soweit der Ortsbeirat informiert ist, eine Vereinbarung mit dem hr vorliegt, diese Flächen zu pflegen, wäre der Ortsbeirat dankbar, wenn parallel eine entsprechende Absprache mit dem hr erfolgen würde. Die hier einst angebrachten Elemente, die das Falschparken verhindern sollten, sind stark beschädigt und fehlen an vielen Stellen.

Begründung:

Mit der baldigen Fertigstellung der neuen Sportanlage Bertramswiese wird die Nutzungsfrequenz des Geländes voraussichtlich deutlich zunehmen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Fahrzeuge teilweise auf den Grünflächen neben der Straße geparkt werden, was zu einer Verdichtung des Bodens und Schäden an der Vegetation führt. Die vorhandenen Holzpflöcke sind teilweise beschädigt oder fehlen ganz, sodass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen können. Eine rechtzeitige Erneuerung der Schutzmaßnahmen vor der vollständigen Inbetriebnahme der Sportanlage ist daher geboten, um die Grünflächen im Ortsbezirk 9 zu schützen und einen geordneten Betrieb der Sportanlage zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten die bereits geschädigten Bodenflächen saniert werden, um wieder eine intakte Grünfläche herzustellen. Eine vermehrte Kontrolle durch die Stadtpolizei würde der Ortsbeirat nicht für eine angemessene Antwort auf seine Bitte halten, da die Einsatzzeiten der Verkehrspolizei nur werktags stattfinden, während das Falschparken vor allem an den Wochenenden stattfindet. Beispielbilder: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1271