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Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen

Details im PARLIS OF_968-9_2025
20.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen

Details im PARLIS OM_6689_2025
27.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen

Details im PARLIS ST_1043_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6689 entstanden aus Vorlage: OF 968/9 vom 01.03.2025

Betreff: Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen
Der Magistrat wird gebeten, bei mittel- und langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen immer auch gut sichtbare Informationsschilder vorzusehen. Diese Schilder könnten folgende Informationen enthalten: - Art und Zweck der Baumaßnahme;


- voraussichtliche Gesamtdauer der Bauarbeiten; - zu erwartender Fertigstellungstermin; - Hinweise auf mögliche Gründe für Verzögerungen wie z. B. Witterung; - verantwortliche Stelle mit Kontaktmöglichkeit. Die Schilder sollten in einfacher, auch für Kinder verständlicher Sprache gestaltet sein und an prominenter Stelle im Umfeld des Spielplatzes platziert werden.

Begründung:

Langfristige Baumaßnahmen an Spielplätzen führen häufig zu Irritationen und Unzufriedenheit bei Kindern und Eltern, insbesondere wenn keine ausreichenden Informationen über Zweck und Dauer der Arbeiten vorliegen. Für Kinder sind Spielplätze besonders wichtige Orte, deren zeitweise Sperrung nur schwer zu verstehen ist, wenn kein Zeithorizont für die Wiederfreigabe erkennbar ist. Eine Kinderbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass die fehlende Information über die Dauer von Baumaßnahmen bei Kindern und Eltern zu Frustration führt, da sie keine Perspektive haben, wann beliebte Spielplätze wieder nutzbar sein werden. Die vorgeschlagene Maßnahme ist mit geringem Verwaltungsaufwand umzusetzen, da bei Baumaßnahmen ohnehin eine Planung mit Zeitrahmen existiert, die lediglich in bürgerfreundlicher Form kommuniziert werden muss. Der Nutzen für die Familien im Ortsbezirk und das damit einhergehende verbesserte Verständnis für das Handeln des Magistrats steht daher in einem guten Verhältnis zum geringen erforderlichen Aufwand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1043 Aktenzeichen: 67-2