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Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.10.2023

Anregung Ortsbeirat

Einrichtung eines Bolzplatzes mit Basketballkorb in Oberrad

Details im PARLIS OM_4676_2023
05.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Einrichtung eines Bolzplatzes mit Basketballkorb in Oberrad

Details im PARLIS ST_319_2024
01.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad

Details im PARLIS OF_1348-5_2025
21.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad

Details im PARLIS OM_6705_2025
12.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad

Details im PARLIS ST_1567_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6705 entstanden aus Vorlage: OF 1348/5 vom 01.03.2025

Betreff: Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad
Vorgang: OM 4676/23 OBR 5; ST 319/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann, um einen weiteren Bolz- und Basketballplatz in Oberrad zu errichten. Des Weiteren ist zu prüfen und zu berichten , ob es möglich ist, den Bolzplatz einzukästeln, um die Lärmbelästigung von der Autobahn einzudämmen.

Begründung:

Im Stadtteil Oberrad gibt es derzeit Bolzplätze in der Spatzengasse und im Waldspielpark Scheerwald. Die Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 319, ergab, dass eine Fläche im Bereich der A 661 (Flurstücke 27/1, 27/2, 36/1 und 35/1) für einen weiteren Bolz- und Basketballplatz geeignet wäre, sofern eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann. Die genannten Flurstücke befinden sich in der Liegenschaftsverwaltung des Grünflächenamtes. Angesichts des Bedarfs an zusätzlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Oberrad wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zur Realisierung des Projekts zu prüfen und entsprechend zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4676
Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1567
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme