S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom
24.03.2025,
OM 6735 entstanden aus Vorlage:
OF 1092/2 vom
03.03.2025 Betreff: Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?
Vorgang:
OM 3432/23 OBR 2; ST 789/24 Der Magistrat wird gebeten, sich zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Bund erneut zusammen mit anderen Großstädten, dem Deutschen Städtetag und mit Unterstützung des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass das bundesweite Gewerbemietrecht für innerstädtische Lagen und Stadtteilzentren endlich zug unsten kleiner und mittlerer Einzelhandelsbetriebe, gastronomischer Betriebe und sozialer Einrichtungen reformiert wird. Entsprechende Gesetzesvorschläge liegen dem Bundestag seit zwei Legislaturperioden vor und wurden bislang von einzelnen Parteien blockiert. Zu fordern sind ebenso wie im Wohnungsmietrecht ein verbessertes Schutzniveau, dabei Regelungen für bestimmte Betriebsgrößen, längerfristige Mietverträge und ein Mietpreisdeckel. Zudem soll gewährleistet werden, dass Kleingewerbe insbesondere in Milieuschutzgebieten nach Baugesetzbuch (BauGB) besonderen Schutz genießen.
Begründung:
Der Ortsbeirat erkennt an, dass der Magistrat im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits einige Maßnahmen ergriffen hat (z. B. Verbesserung des Leerstandsmanagements, Vernetzung zwischen Anbietern und Nutzern etc.). Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch bei Weitem nicht aus, um das Kleingewerbe besser zu schützen und die Qualität und Identität der Stadtteile zu erhalten. Nach Aussagen von Berliner Fachanwälten ist das deutsche Gewerbemietrecht europaweit eines der mieterunfreundlichsten und führt anders als in anderen europäischen Großstädten zu zunehmenden Leerständen und einer Entmischung der Funktionen. In Frankreich z. B. ist die Position von Gewerbemietenden durch Gesetz deutlich gestärkt worden. Mietverträge müssen für mindestens neun Jahre abgeschlossen werden (inkl. Recht auf Verlängerung oder Entschädigung). Damit wird für weniger Spekulation und mehr Stabilität gesorgt. Auch französische Großstädte haben Lösungen gesucht und gefunden, um ihre kleine Ladenstruktur zu erhalten und gegen Monostrukturen und Spekulation anzukämpfen: https://zukunftdeseinkaufens.de/https-zukunftdeseinkaufens-de-semaest/ Seit Jahren ist bekannt, dass das weitgehend ungeregelte deutsche Gewerbemietrecht für Kleingewerbetreibende, Gastronom*innen und soziale Träger zum größten Verdrängungsfaktor, insbesondere in Stadtteillagen, gehört. Gerade dort jedoch ist es für die Identität der Stadtteile, für die Versorgung der Bevölkerung und nicht zuletzt für den Erhalt von sozialen Treffpunkten wichtig, Kleingewerbe und Gastronomie zu unterstützen. Das betrifft im Besonderen Stadtteile in Randlagen, deren Bevölkerung sich zunehmend abgehängt fühlt. In Bockenheim haben zuletzt extrem steigende Gewerbeflächenpreise dazu geführt, dass z. B. für den Betrieb jumpp-Frauenbetriebe e. V. und Möbel+Design (geteilte Ladenfläche) keine Nachfolgelösungen gefunden werden konnten, obwohl es Interessent*innen gab. Der Vermieter der Ladengalerie will die Miete von 21 Euro auf 29 Euro pro Quadratmeter erhöhen und nicht (wie bisher) eine Unterteilung des Ladenlokals (340 Quadratmeter) zulassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432
Stellungnahme des Magistrats vom
19.04.2024, ST 789