Projektvorstellung zur Einhausung der A 661
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, den aktuellen Stand der geplanten Einhausung der A 661 vorzustellen, einschließlich eines konkreten Zeitplans und der notwendigen Schritte zur Genehmigung. Dies ist wichtig, um die Informationslücke bezüglich der Lärmschutzwände und der damit verbundenen Vorarbeiten zu schließen.
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Der Magistrat wird gebeten, den betroffenen Ortsbeiräten den Stand der geplanten Einhausung der A 661 vorzustellen. Insbesondere bittet der Ortsbeirat darum, den konkreten Zeitplan mit den Meilensteinen bis zur Fertigstellung des Ausbauvorhabens zu präsentieren.
Darin enthalten sein sollen die Informationen
- bis wann durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt werden muss, um eine Einhausung ohne unnötigen Auf- und Abbau von Lärmschutzwänden zu realisieren;
- wann die fertigen Untersuchungen der DEGES GmbH vorgestellt werden und
- wann das Stadtplanungsamt die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen (im Falle einer Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung) plant.
Begründung
Die Autobahn GmbH des Bundes hat in Vorbereitung der Errichtung von Lärmschutzwänden mit dem Vegetationsrückschnitt im Rahmen des geplanten, planfestgestellten Endausbaus der A 661 begonnen. Nach Auskunft der Autobahn GmbH handelt es sich um Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden in Höhe von zehn Metern. Der Ortsbeirat ist bislang davon ausgegangen, dass keine Lärmschutzwände aufgrund der geplanten Einhausung gebaut werden. Vielmehr sollte das Geld zur Errichtung der Wände in die kostspielige Einhausung gesteckt werden, um dem Lärmschutz Genüge zu tun. Weiterhin sollten die Ergebnisse einer DEGES-Verkehrsuntersuchung seit Frühjahr 2024 veröffentlicht sein. Der Ortsbeirat freut sich, dass das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat mittels einer Arbeitsgruppe in engem Austausch mit der Autobahn GmbH stehen. Der konkrete Zeitplan der Einhausung wird aber auch aufgrund der zahlreichen Bürger*innenanfragen immer wichtiger für den Ortsbeirat. Dass die Stadt zunächst nicht über die Rodungsarbeiten informiert war und weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte in Kenntnis gesetzt wurden, verdeutlicht eine große Informationslücke. Um diese Unklarheiten aufzuklären, da die Autobahn GmbH auch auf mehrfache Nachfragen bislang keine Möglichkeit sah, das Projekt detailliert vorzustellen, wendet sich der Ortsbeirat an den Magistrat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. März 2025OFOF 840/3Projektvorstellung zur Einhausung der A 661Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. März 2025Sie sind hierOMOM 6760Projektvorstellung zur Einhausung der A 661Direktanregung
- 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1006- Baumaßnahmen an der A 661 - Projektvorstellung zur Einhausung der A 661 - Projektvorstellung Einhausung A 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats