Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen

Details im PARLIS OF_498-4_2025
22.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen

Details im PARLIS OM_6803_2025
05.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen

Details im PARLIS ST_1487_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6803 entstanden aus Vorlage: OF 498/4 vom 30.03.2025

Betreff: Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine (teilweise) Sperrung der Zufahrten zum Bornheimer Wochenmarkt an Samstagen möglich ist. Um das Fortkommen flüssig zu halten und gefährliche Verkehrssituationen zu minimieren, könnten die Zufahrten Wiesenstraße und Spessartstraße für den individuellen Pkw-Verkehr gesperrt werden. Zu- bzw. Durchfahrt sollten nur die Marktbeschicker, Rettungsfahrzeuge und Anwohnende erhalten. Denkbar ist, die Wirkung dieser Maßnahmen in einer mehrmonatigen Testphase zu prüfen.

Begründung:

Sehr häufig wird dem Ortsbeirat geschildert, welche drangvolle Enge insbesondere an Samstagen auf der Berger Straße und rund um den Bornheimer Wochenmarkt herrscht. Dabei kommt es zu gefährlichen Situationen und teilweise rücksichtslosem Verhalten, wenn sich zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende an diesen Engstellen begegnen. Um das Schlendern auf der Berger-Einkaufsstraße und dem Wochenmarkt in entspannterer und sicherer Atmosphäre weiterhin genießen zu können, wäre die zeitweise Herausnahme von fahrenden und parkenden Pkws ein probates und von zahlreichen Bürger*innen gefordertes Mittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1487
Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme