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Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer Landstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer Landstraße

Details im PARLIS OF_503-4_2025
22.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer Landstraße

Details im PARLIS OM_6805_2025
05.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer Landstraße

Details im PARLIS ST_1486_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6805 entstanden aus Vorlage: OF 503/4 vom 08.04.2025

Betreff: Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer Landstraße
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Ratsweg vor der Abbiegung zur Autobahn 661 und an der Hanauer Landstraße, Linksabbieger Richtung Bornheim, Fahrbahntrenner angebracht werden können.

Begründung:

Die Fahrbahn des Ratsweges wird einspurig zur Ratswegbrücke geführt, was regelmäßig zu einem Rückstau führt. Die Hanauer Landstraße wird zweispurig zum Ratswegkreisel geführt, wobei es ebenso zu Rückstauungen kommt. Beide Situationen werden von Dränglern ausgenutzt, die die jeweilige Nachbarspur nutzen, um erst an dem Stau vorbeizufahren, um dann verkehrswidrig vor dem Stau einzuscheren. Durch dieses verkehrswidrige Verhalten kommt es zu noch längeren Staus und Wartezeiten der sich ordentlich verhaltenden Verkehrsteilnehmer sowie zu gefährlichen Situationen. Durch Fahrbahntrenner, wie sie auch schon im unteren Teil des Ratsweg Verwendung finden, könnte dieses Verhalten unterbunden und der Verkehr insgesamt staufreier abgeleitet werden. Dies würde auch zu weniger Umweltemissionen führen und die gesamte Verkehrssituation im ohnehin schon belasteten südöstlichen Teil Frankfurts entspannen (Beispielbilder anbei). Ratsweg/A 661 Hanauer Landstraße, Abbieger Richtung Bornheim Beispielbild für Fahrbahntrenner Quelle: jeweils Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1486
Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme