Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt
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Bisheriger Verlauf
06.04.2025
22.04.2025
04.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt
Details im PARLIS OF_1199-6_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt
Details im PARLIS OM_6818_2025Stellungnahme des Magistrats
Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt
Details im PARLIS ST_1298_202506.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt
Details im PARLIS OF_1199-6_202522.04.2025
Anregung Ortsbeirat
Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt
Details im PARLIS OM_6818_202504.08.2025
Stellungnahme des Magistrats
Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt
Details im PARLIS ST_1298_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6818 entstanden aus Vorlage: OF 1199/6 vom 06.04.2025
Betreff: Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt
Der Magistrat wird gebeten, eine bessere Beschilderung für Radfahrende in Richtung Stadtmitte auf der Straße Zur Frankenfurt vorzunehmen. Der Ortsbeirat schlägt vor, dass an den Einmündungen der Straßen Am Auerborn und Am Ruhestein den Radfahrenden mittels Verkehrszeichen 301 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Vorfahrt gewährt wird, um so mehr Klarheit und eine höhere Verkehrssicherheit zu schaffen. Begründung:
Die bisherige Beschilderung ist verwirrend, denn an der Einmündung zur Straße Am Auerborn wird eine generelle Vorfahrtstraße (Verkehrszeichen 306 StVO) ausgewiesen, also eine längere Strecke mit Vorfahrt für Radfahrende angekündigt. Schon bei der nächsten Einmündung wird aber mit einem relativ kleinen Schild (Verkehrszeichen 205 StVO) die Vorfahrt wieder genommen, ohne dass mit dem korrekten Verkehrszeichen (Verkehrszeichen 307 StVO) die generelle Vorfahrtstraße zuvor beendet wurde. An der nächsten Kreuzung folgt dann noch ein Stoppschild. Während Radfahrende zunächst in den Glauben versetzt werden, freie Fahrt zu haben, wird ihnen dies gleich anschließend mit zwei unterschiedlichen Schildern wieder genommen. Das dient nicht der Verkehrssicherheit (siehe Fotos). (Fotos: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1298