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Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft

Lesezeit: 1 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57

Details im PARLIS OF_1371-5_2025
25.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57

Details im PARLIS OM_6860_2025
11.08.2025

Stellungnahme des Magistrats

Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57

Details im PARLIS ST_1374_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6860 entstanden aus Vorlage: OF 1371/5 vom 02.04.2025

Betreff: Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft
Hansenweg 57 Der Magistrat wird gebeten, das Zusatzschild mit der zeitlichen Begrenzung des absoluten Halteverbotes von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erneuern.

Begründung:

Das absolute Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57 ist mittels Zusatzschild auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt. Leider sind beide Zusatzschilder nicht mehr lesbar. Der Ortsbeirat bittet um Erneuerung derselben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1374