Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen

Details im PARLIS OF_1388-5_2025
25.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen

Details im PARLIS OM_6875_2025
13.10.2025

Stellungnahme des Magistrats

Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen

Details im PARLIS ST_1739_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 1388/5 vom 08.04.2025

Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen
Der Magistrat wird gebeten, die Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt zu sichern und zu prüfen, ob dieses Grundstück für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann.

Begründung:

Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als zehn Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule (Die Mühlbergschlümpfe) eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch aufgrund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1739
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme