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Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen

Details im PARLIS OF_723-11_2025
28.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen

Details im PARLIS OM_6897_2025
12.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen

Details im PARLIS ST_1590_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6897 entstanden aus Vorlage: OF 723/11 vom 07.04.2025

Betreff: Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit auf den Gehwegen wiederherzustellen, indem im Weg stehende E-Roller beseitigt werden. Dies soll nicht nur in der Stadtmitte, sondern auch in den Stadtteilen durchgesetzt werden. Dazu sollen die Kontrollen verstärkt und auch ein nachhaltiges Konzept zur Eindämmung der Verstöße eingesetzt und umgesetzt werden.

Begründung:

Schlecht abgestellte E-Roller sind nicht nur ein tägliches Ärgernis, sondern auch immer öfter ein echtes Sicherheitsproblem. Insbesondere Mietroller werden oft rücksichtslos quer geparkt, scheinbar mit dem Gedanken, dass niemand nachvollziehen kann, wer geparkt hat und somit auch keine Strafe droht. An manchen Stellen, zum Beispiel in der Carl-Benz-Straße vor der Firma Siemens, stehen die E-Roller kreuz und quer, wodurch immer wieder gefährliche Situationen entstehen. Aber auch einzelne E-Roller lassen Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder Kinderwagen keine Chance, sicher an ihr Ziel zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1590
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme