Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
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Bisheriger Verlauf
07.04.2025
28.04.2025
12.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
Details im PARLIS OF_723-11_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
Details im PARLIS OM_6897_2025Stellungnahme des Magistrats
Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
Details im PARLIS ST_1590_202507.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
Details im PARLIS OF_723-11_202528.04.2025
Anregung Ortsbeirat
Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
Details im PARLIS OM_6897_202512.09.2025
Stellungnahme des Magistrats
Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
Details im PARLIS ST_1590_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6897 entstanden aus Vorlage: OF 723/11 vom 07.04.2025
Betreff: Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit auf den Gehwegen wiederherzustellen, indem im Weg stehende E-Roller beseitigt werden. Dies soll nicht nur in der Stadtmitte, sondern auch in den Stadtteilen durchgesetzt werden. Dazu sollen die Kontrollen verstärkt und auch ein nachhaltiges Konzept zur Eindämmung der Verstöße eingesetzt und umgesetzt werden. Begründung:
Schlecht abgestellte E-Roller sind nicht nur ein tägliches Ärgernis, sondern auch immer öfter ein echtes Sicherheitsproblem. Insbesondere Mietroller werden oft rücksichtslos quer geparkt, scheinbar mit dem Gedanken, dass niemand nachvollziehen kann, wer geparkt hat und somit auch keine Strafe droht. An manchen Stellen, zum Beispiel in der Carl-Benz-Straße vor der Firma Siemens, stehen die E-Roller kreuz und quer, wodurch immer wieder gefährliche Situationen entstehen. Aber auch einzelne E-Roller lassen Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder Kinderwagen keine Chance, sicher an ihr Ziel zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1590
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme