Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt?
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Bisheriger Verlauf
10.04.2025
28.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt?
Details im PARLIS OF_1133-2_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt?
Details im PARLIS OM_6918_202510.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt?
Details im PARLIS OF_1133-2_202528.04.2025
Anregung Ortsbeirat
Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt?
Details im PARLIS OM_6918_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6918 entstanden aus Vorlage: OF 1133/2 vom 10.04.2025
Betreff: Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt?
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der als Taubenhaus bezeichnete Container nach dem Scheitern des Projektes im Gallus nun auf dem Alten Friedhof Bockenheim aufgestellt wurde. Der Magistrat wird weiterhin gebeten zu klären, ob das großflächige Ausstreuen von Futter auf der Wiese und damit außerhalb des Containers Teil der stätischen Strategie ist oder es sich hierbei wie am vorherigen Standort erneut um illegale Wildtierfütterungen durch Privatpersonen handelt. Begründung:
Auszug aus der städtischen Pressemitteilung zum Umzug des Tauben-Containers nach Bockenheim, 13.03.2025: "Nach einem einjährigen Pilotprojekt zieht die Stadt Frankfurt Bilanz: Das zur Steuerung der Stadttaubenpopulation errichtete Taubenhaus hat an seinem aktuellen Standort in der Nähe der S-Bahnstation Galluswarte nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Hauptursachen dafür sind illegale Fütterungen in der Umgebung sowie die fehlende Vergrämung der Tiere am Brückenbauwerk in der Nähe. Dadurch halten sich die Tauben am Brückenbauwerk selbst auf. Auch durch das dort illegal angebotene Taubenfutter haben die Tiere wenig Anreiz, das Taubenhaus aufzusuchen." Dem Ortsbeirat erschließt sich vor diesem Hintergrund nicht, warum das Projekt im Ortsbezirk 2 von Erfolg gekrönt sein soll, da die grundsätzlichen beschriebenen Hindernisse auch hier vorliegen und der Magistrat trotz ausführlicher Bußgeldkataloge keinerlei Mittel darauf verwendet, entsprechende illegale Fütterungen, die im gesamten Stadtgebiet vorkommen, ordnungsrechtlich zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2