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Lärmschutz bei der U 5-Baustelle auf der Europa-Allee endlich umsetzen

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6925 entstanden aus Vorlage: OF 1507/1 vom 08.11.2020 Betreff: Lärmschutz bei der U 5-Baustelle auf der Europa-Allee endlich umsetzen Im Auftrag der Stadtbahn Europaviertel wurden Gutachten zum Lärm- und Erschütterungsschutz eingeholt. Dabei zeigt sich, dass im Juni 2020 der Lärm tagsüber und nachts an bestimmten Messpunkten mit Werten zwischen 65 und 70 dB(A) erheblich über den Vorgaben liegt. Im Juli lagen die Werte zwischen 63 und 69 dB(A), im August zwischen 64 und 70 dB(A). Im Planfeststellungsbeschluss wurden (abweichend von der AVV Baulärm) die einzuhaltenden Pegel auf 62 dB(A) tagsüber und 50 dB(A) nachts festgelegt. Der Pegel ist also sowohl tagsüber als auch nachts deutlich lauter, als im Planfeststellungsbeschluss vorgegeben. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, endlich Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die Schallpegel im Rahmen des Erlaubten bleiben. Die Maßnahmen haben sich dabei auf den gesamten Baustellenbereich zu beziehen. Solange keine Maßnahmen ergriffen werden und wirksam sind, haben die Bauarbeiten auf der gesamten Baustelle zu ruhen. Dies muss insbesondere die lärmintensiven Schweiß- und Transportarbeiten betreffen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu berichten, warum die Pegel lauter sind als erlaubt. - Warum hält man sich nicht an die Werte im Planfeststellungsbeschluss? Warum werden die Werte aus den Schallgutachten ignoriert? - Wie ist es überhaupt möglich, dass weitergebaut wird, wenn die Pegel nicht eingehalten werden? - Wer ist verantwortlich, dass trotzdem weitergebaut wird, obwohl bekannt ist, dass Werte nicht eingehalten werden? - Die Baustelle verfügt über sehr viel Fläche. Die Bedingungen sind im Vergleich mit anderen Baustellen geradezu luxuriös. Maßnahmen zum Lärmschutz, wie eine Einhausung, könnten ohne Probleme vorgenommen werden. Warum wird dies nicht getan, obwohl es geboten ist?

Begründung:

Die Stadt Frankfurt hat sich an die Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss zu halten. Es ist völlig inakzeptabel, wie mit dem Wohl der Anwohnenden umgegangen wird. Es ist allgemein bekannt und muss nicht weiter erläutert werden, dass Lärmbelästigungen rund um die Uhr zu gesundheitlichen Schäden bei den Anwohnenden führen. Die Stadt sollte ihre Bürger davor schützen und sie nicht mutwillig dem Lärm aussetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1066 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0