Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße
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Bisheriger Verlauf
09.04.2025
29.04.2025
12.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße
Details im PARLIS OF_1598-1_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße
Details im PARLIS OM_6930_2025Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße
Details im PARLIS ST_1531_202509.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße
Details im PARLIS OF_1598-1_202529.04.2025
Anregung Ortsbeirat
Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße
Details im PARLIS OM_6930_202512.09.2025
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße
Details im PARLIS ST_1531_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6930 entstanden aus Vorlage: OF 1598/1 vom 09.04.2025
Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße
Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße zu gestalten. Begründung:
Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1531
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme