Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand (II)
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6951 entstanden aus Vorlage: OF 1838/5 vom 12.10.2020 Betreff: Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand (II) Vorgang: OM 3491/18 OBR 5; ST 2232/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, sich dafür einzusetzen, dass zumindest ein großer Abfallbehälter am Oberräder Waldrand auf Höhe "Oberer Grenzweg" aufgestellt und mehrmals wöchentlich geleert wird. Weiterhin wird der Magistrat um Kontrolle der Grundstücksnutzungen am Oberräder Waldrand gebeten . Soweit nicht erlaubte Wohnnutzungen festgestellt werden, sollen für die dort lebenden Personen andere Wohnmöglichkeiten aufgezeigt werden. Hierbei sollten Sozialarbeiter eingesetzt werden.
Begründung:
Am Waldrand installierte Abfallbehälter quellen regelmäßig über, da dort Hausmüll von wohl in den Oberräder Gärten lebenden Personen abgeladen wird. Zur Begegnung dieser Problematik schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen vor: 1. Eine häufigere Leerung der am Waldrand befindlichen Abfallbehälter, um der akuten Vermüllung Herr zu werden. 2. Die Kontrolle der Nutzungen der Grundstücke am Waldrand in Bezug auf illegale Wohnnutzungen. Hierbei soll behutsam vorgegangen und zunächst ein Dialog mit den Betroffenen durch Sozialarbeiter hergestellt werden. 3. Das Auflegen eines Programmes zur Unterstützung der dort lebenden Personen bei der Suche nach alternativen Wohnmöglichkeiten. Entgegen der anscheinend nur singulären Wahrnehmung der Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand durch das Umweltamt am 20.09.2018 (vgl. ST 2232), kommt es in diesem Bereich immer wieder zu größeren Ansammlungen von Hausmüll und Sperrmüll. Auch zeigen bereits die Luftaufnahmen des Areals (vgl. planAS/googlearth), dass die Bebauung in den Gärten teilweise sehr ausufernd ist und Züge einer Wohnbebauung annimmt. Dies, gepaart mit den verstärkten Ansammlungen von Hausmüll, lässt den Schluss auf eine möglicherweise illegale Wohnnutzung zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3491 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2232 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 538 Aktenzeichen: 79 4