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Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße

Details im PARLIS OM_3499_2023
02.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße

Details im PARLIS ST_1990_2024
05.05.2025

Antrag Ortsbeirat

Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen

Details im PARLIS OF_1042-10_2025
20.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen

Details im PARLIS OM_6952_2025
11.08.2025

Stellungnahme des Magistrats

Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen

Details im PARLIS ST_1334_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 entstanden aus Vorlage: OF 1042/10 vom 05.05.2025

Betreff: Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
Vorgang: OM 3499/23 OBR 10; ST 1990/24 Der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990, ist unter anderem zu entnehmen: "Das Gewerbegebiet 'August-Schanz-Straße' ist vorrangig durch kleine und mittlere Handwerksbetriebe sowie durch Unternehmen des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes geprägt. Hinzu kommen einzelne Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, mehrere Anlagen für sportliche Zwecke sowie eine Vergnügungsstätte. ... Angesichts des Mangels an aktivierbaren Gewerbeflächen in Frankfurt am Main ist darauf hinzuwirken, dass in einem engen Dialog mit den Eigentümern von Liegenschaften im Gebiet eine zielkonforme Nutzung von vakanten Grundstücken zugunsten der auf ebendiese Standorte angewiesenen Nutzungen erfolgt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der bestehenden eingeschossigen Objekte im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe umsetzbar sein könnte." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße besser und nachvollziehbarer geschützt werden können; 2. welche angedachten Prüfungen des Magistrates gemäß der Stellungnahme ST 1990 begonnen wurden und mit welchem Ergebnis; 3. warum die Möglichkeiten für Discounter in der August-Schanz-Straße im Bebauungsplan begrenzt werden, andere weitergehende Nutzungen jedoch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334