Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
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Bisheriger Verlauf
07.02.2023
02.12.2024
05.05.2025
20.05.2025
11.08.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße
Details im PARLIS OM_3499_2023Stellungnahme des Magistrats
Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße
Details im PARLIS ST_1990_2024Antrag Ortsbeirat
Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
Details im PARLIS OF_1042-10_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
Details im PARLIS OM_6952_2025Stellungnahme des Magistrats
Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
Details im PARLIS ST_1334_202507.02.2023
02.12.2024
Stellungnahme des Magistrats
Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße
Details im PARLIS ST_1990_202405.05.2025
Antrag Ortsbeirat
Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
Details im PARLIS OF_1042-10_202520.05.2025
Anregung Ortsbeirat
Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
Details im PARLIS OM_6952_202511.08.2025
Stellungnahme des Magistrats
Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
Details im PARLIS ST_1334_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 entstanden aus Vorlage: OF 1042/10 vom 05.05.2025
Betreff: Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
Vorgang: OM 3499/23 OBR 10; ST 1990/24 Der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990, ist unter anderem zu entnehmen: "Das Gewerbegebiet 'August-Schanz-Straße' ist vorrangig durch kleine und mittlere Handwerksbetriebe sowie durch Unternehmen des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes geprägt. Hinzu kommen einzelne Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, mehrere Anlagen für sportliche Zwecke sowie eine Vergnügungsstätte. ... Angesichts des Mangels an aktivierbaren Gewerbeflächen in Frankfurt am Main ist darauf hinzuwirken, dass in einem engen Dialog mit den Eigentümern von Liegenschaften im Gebiet eine zielkonforme Nutzung von vakanten Grundstücken zugunsten der auf ebendiese Standorte angewiesenen Nutzungen erfolgt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der bestehenden eingeschossigen Objekte im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe umsetzbar sein könnte." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße besser und nachvollziehbarer geschützt werden können; 2. welche angedachten Prüfungen des Magistrates gemäß der Stellungnahme ST 1990 begonnen wurden und mit welchem Ergebnis; 3. warum die Möglichkeiten für Discounter in der August-Schanz-Straße im Bebauungsplan begrenzt werden, andere weitergehende Nutzungen jedoch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334