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Pläne für die Auslagerung der Kerschensteinerschule rechtzeitig bekannt machen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan?

Details im PARLIS OM_5119_2024
09.09.2024

Stellungnahme des Magistrats

Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan?

Details im PARLIS ST_1638_2024
01.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Pläne für die Auslagerung der Kerschensteinerschule rechtzeitig bekannt machen

Details im PARLIS OF_500-7_2025
20.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Pläne für die Auslagerung der Kerschensteinerschule rechtzeitig bekannt machen

Details im PARLIS OM_6968_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6968 entstanden aus Vorlage: OF 500/7 vom 01.04.2025

Betreff: Pläne für die Auslagerung der Kerschensteinerschule rechtzeitig bekannt machen
Vorgang: OM 5119/24 OBR 7; ST 1638/24 Der Magistrat wird gebeten, noch vor den Sommerferien 2025 die Zeitplanung für eine mögliche Auslagerung der Kerschensteinerschule an einen Ersatzstandort offenzulegen.

Begründung:

Bis jetzt ist kein Fortschritt bezüglich der Sanierungs- und Neubauprojekte der Kerschensteinerschule erkennbar. Die o. g. Stellungnahme ST 1638 des Magistrats spricht von einem zeitnahen Vertragsabschluss mit dem Bistum Limburg und Vertretern der Kirche. Falls dieser Vertragsabschluss bereits zustande gekommen sein sollte, ist eine Sicherstellung bzw. Herstellung eines Ersatzstandortes nicht festzustellen. Damit stellt sich die Frage, wann mit einer Auslagerung der Kerschensteinerschule als Voraussetzung für das Sanierungs- und Neubauprojekt zu rechnen ist. Für Eltern, Schülerinnen und Schüler und für das Kollegium ist Planungssicherheit für das neue Schuljahr unumgänglich, deshalb sollte der Magistrat der Öffentlichkeit noch vor dem Beginn der Sommerferien die Zeitplanung transparent machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5119
Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1638