Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Georgen
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Bisheriger Verlauf
05.05.2025
23.05.2025
22.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der PTH St. Georgen
Details im PARLIS OF_1403-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Georgen
Details im PARLIS OM_7008_2025Stellungnahme des Magistrats
Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Geor-gen
Details im PARLIS ST_1637_202505.05.2025
Antrag Ortsbeirat
Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der PTH St. Georgen
Details im PARLIS OF_1403-5_202523.05.2025
Anregung Ortsbeirat
Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Georgen
Details im PARLIS OM_7008_202522.09.2025
Stellungnahme des Magistrats
Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Geor-gen
Details im PARLIS ST_1637_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7008 entstanden aus Vorlage: OF 1403/5 vom 05.05.2025
Betreff: Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Georgen
Der Magistrat wird gebeten, den Blitzerstandort vor der PTH St. Georgen zu reaktivieren und an dem Standort einen 360-Grad-Blitzer zu installieren. Begründung:
Leider kommt es auf der Offenbacher Landstraße immer wieder zu Geschwindigkeitsübertretungen. Gegenüber der PTH St. Georgen soll in naher Zukunft die Gruneliusschule ausgelagert werden. Da gerade das an diesen Auslagerungsstandort angrenzende Grundstück an einem geraden Abschnitt der Offenbacher Landstraße liegt, ist hier mit Geschwindigkeitsübertretungen zu rechnen. Der Ortsbeirat hält es daher gerade zum jetzigen Zeitpunkt für gegeben, den Blitzerstandort vor der PTH St. Georgen zu reaktivieren und an dem Standort einen 360-Grad-Blitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1637