Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz
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Bisheriger Verlauf
06.05.2025
23.05.2025
18.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz
Details im PARLIS OF_1405-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz
Details im PARLIS OM_7010_2025Stellungnahme des Magistrats
Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz
Details im PARLIS ST_1388_202506.05.2025
Antrag Ortsbeirat
Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz
Details im PARLIS OF_1405-5_202523.05.2025
Anregung Ortsbeirat
Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz
Details im PARLIS OM_7010_202518.08.2025
Stellungnahme des Magistrats
Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz
Details im PARLIS ST_1388_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7010 entstanden aus Vorlage: OF 1405/5 vom 06.05.2025
Betreff: Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz
Der Magistrat wird gebeten, am Frankensteiner Platz ausreichend Sitzgelegenheiten und Papierkörbe aufzustellen. Begründung:
Bürgerinnen und Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt und vermissen am Frankensteiner Platz eine ausreichende Anzahl an Bänken und Papierkörbe. Bänke bieten den Menschen einen Ort, an dem sie sich ausruhen und entspannen können. Gerade in städtischen Bereichen ist es wichtig, Platz zum Verweilen zu schaffen. Insbesondere ältere Menschen sind auf eine ausreichende Zahl an Sitzgelegenheiten angewiesen. Außerdem laden Sitzmöglichkeiten dazu ein, dass Menschen zusammenkommen, miteinander kommunizieren und soziale Kontakte knüpfen. Dies kann dazu beitragen, das Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil zu stärken. Papierkörbe sind entscheidend, um die Sauberkeit des Frankensteiner Platzes zu gewährleisten. Sie bieten eine bequeme Möglichkeit, Abfälle zu entsorgen, und reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Müllansammlungen und unschönen Verunreinigungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1388