E-Roller-Regeln für alle präsent machen und Spielplätze schützen
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 704 entstanden aus Vorlage: OF 157/1 vom 19.06.2021 Betreff: E-Roller-Regeln für alle präsent machen und Spielplätze schützen Der Magistrat wird gebeten, an allen Spielplätzen und größeren Plätzen im Ortsbezirk 1 (u. a. Tel-Aviv-Platz, Hauptwache etc.) Schilder aufzustellen, die auf die folgenden Regeln hinweisen: 1. E-Roller dürfen nicht auf den Gehwegen gefahren werden, sondern nur auf Radwegen oder auf der Straße. 2. E-Roller dürfen nur von über 14-Jährigen gefahren werden. 3. E-Roller dürfen nur alleine gefahren werden. 4. E-Roller dürfen überhaupt nicht auf Kinderspielplätzen gefahren werden.
Begründung:
Viele, vor allem jugendliche Nutzer scheinen sich der Benutzungsbedingungen von E-Rollern überhaupt nicht im Klaren zu sein. In letzter Zeit sind leider E-Roller auch vermehrt auf Kinderspielplätzen anzutreffen, wo sie ein besonders hohes Risiko darstellen. Darauf angesprochen, erklären die Beschuldigten oft, dass sie die Regel nicht kennen oder dies nirgendwo vorgeschrieben sei. Daher sollte die Stadt hier klare Regeln schaffen und diese auch an neuralgischen Punkten auf Schildern sichtbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2239 Aktenzeichen: 66 5