Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?
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Bisheriger Verlauf
02.06.2025
17.06.2025
17.06.2025
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7118 entstanden aus Vorlage: OF 1072/10 vom 02.06.2025
Betreff: Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der gerodeten Fläche von rund 485 Quadratmetern auf der Gemarkung 509, Flurnummer 8, Flurstücksnummer 237/2 eine illegale Zweckentfremdung vorliegt und, falls dies zutrifft, was der Magistrat aufgrund dieser Erkenntnis nun unternimmt. Begründung:
Gemäß Bebauungsplan B515 ist diese Fläche als öffentliche Grünfläche und zu erhaltende Sukzessionsfläche ausgewiesen. Die seit mehr als acht Jahren bestehende Rodung sowie die dort u. a. aufgestellten Geräte erwecken nicht den Eindruck, dass dies auf Veranlassung oder mit Genehmigung des Magistrats geschah. Anlage zu "Zweckentfremdung auf Flurstück 237/2?", vom 02.06.2025 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10