Skip to main content

Eine Planungswerkstatt für den Platz vor der Dornbuschkirche initiieren!

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 713 entstanden aus Vorlage: OF 83/9 vom 09.08.2021 Betreff: Eine Planungswerkstatt für den Platz vor der Dornbuschkirche initiieren! Der Magistrat wird gebeten, für den Platz vor der evangelischen Dornbuschgemeinde (Ecke Mierendorffstraße/Carl-Goerdeler-Straße) eine Planungswerkstatt durchzuführen.

Begründung:

Am Dornbusch fehlt ein öffentlicher Platz, der zum Verweilen einlädt. Ein solcher Platz könnte im Dornbusch im Bereich zwischen der evangelischen Dornbuschgemeinde und der Wöhlerschule entstehen. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen in einer Planungswerkstatt Fragen wie die Gestaltung und Nutzung des Raumes, z. B. zum Aufenthalt und zum Spielen, für eine Außengastronomie, die Möglichkeit einer Integrierung des Wochenmarktes in einen solchen Platz sowie eine veränderte Parkraumgestaltung und Verkehrsführung, diskutiert werden. Bereits heute existieren mit den anliegenden Schulen und der Kirchgemeinde, den Anwohnerinnen und Anwohnern des Stadtteils und den Marktbesucherinnen und Marktbesuchern mehrere potenzielle Nutzergruppen für einen neu gestalteten Platz. Die Interessen dieser Personengruppen und auch der in der Nähe des Platzes wohnenden Nachbarschaft sollen in der Planungswerkstatt berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 4 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1717 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1718 Antrag vom 07.01.2023, OF 416/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0