Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße
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Bisheriger Verlauf
15.04.2024
10.08.2025
01.09.2025
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
Details im PARLIS EA_7_2024Antrag Ortsbeirat
Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße
Details im PARLIS OF_753-11_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße
Details im PARLIS OM_7236_202515.04.2024
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
Details im PARLIS EA_7_202410.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße
Details im PARLIS OF_753-11_202501.09.2025
Anregung Ortsbeirat
Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße
Details im PARLIS OM_7236_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 753/11 vom 10.08.2025 Vorgang: EA 7/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der unteren Hofhausstraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Überquerung der Straße von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße und zurück ermöglichen. Die Ampelanlage in der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße scheidet als Option aus, da der Gehweg dorthin zum größten Teil nur als Schrammbord existiert (siehe auch Vorlage EA 7).
Begründung:
Die Überquerung zwischen der Hintergasse und der Zentgrafenstraße gestaltet sich im Berufsverkehr sehr schwierig und ist für die Anwohnenden gefährlich. Die Hofhausstraße verläuft an dieser Stelle als S-Kurve - dadurch ist die Sicht sehr eingeschränkt. Es braucht eine Lösung, die für die Autofahrenden und Radfahrenden auf der Hofhausstraße gut sichtbar und für die Personen, die die Straße überqueren möchten, ungefährlich ist. Die Ampel an der Kreuzung zur Wilhelmshöher Straße kann nur über ein Schrammbord erreicht werden und scheidet als Alternative aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 7