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Wasserabfuhr von der Baustelle der Main-Weser-Bahn

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7264 entstanden aus Vorlage: OF 1134/10 vom 09.02.2021 Betreff: Wasserabfuhr von der Baustelle der Main-Weser-Bahn Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Deutsche Bahn größere Mengen abgepumptes Wasser von der Baustelle der Main-Weser-Bahn durch den Altort Bonames abfährt, welche wasserrechtlichen Genehmigungen dafür vorliegen und wo und wie dieses Wasser entsorgt wird. Ferner wird der Magistrat um Berichterstattung gebeten, 1. ob das offenkundig nun im Baugrund abgepumpte Wasser bedeutet, dass die bereits im Planfeststellungsverfahren angeführten, von der Bahn aber immer wieder bestrittenen massiven Probleme durch den wasserführenden Baugrund nun doch auftreten; 2. ob dies gerade im Berkersheimer Talgrund auch auftreten kann, wenn es endlich wieder feuchte Winter gibt; 3. ob so die Standfestigkeit des neu aufgeschütteten Dammes gefährdet werden kann, sodass es dort zukünftig zu Entgleisungen wie in Ginnheim kommen kann; 4. ob, wenn 3. zutreffend, Gefahren im Berkersheimer Talgrund durch Entgleisungen von Gefahrguttransporten auf der Schiene entstehen können.

Begründung:

Es ist zu beobachten, dass die von der Deutschen Bahn für Materialtransporte eingesetzten Traktoren wieder durch das derzeit durch die Straßenbaumaßnahmen ohnehin stark eingeschränkte Nadelöhr in Alt-Bonames fahren. Diese haben gegenwärtig aber keine Mulden, sondern vielmehr Tankwagen angehängt. Dem Vernehmen nach pumpt die Bahn in großem Umfang Wasser aus der Baustelle der Main-Weser-Bahn ab, sodass zu vermuten ist, dass es sich bei diesen Transporten um dieses Wasser handelt. Transporte von Wasser durch Bonames waren aber nach den bisherigen Genehmigungen niemals vorgesehen und belasten den ohnehin schon unzumutbar belasteten Kernort dort zusätzlich. Außerdem erfordern diese Abpumpmaßnahmen entsprechende wasserrechtliche Genehmigungen, die nicht im Planfeststellungsbeschluss enthalten waren, und es muss sichergestellt werden, dass dieses Wasser beim Ablassen nicht zusätzliche Gefahren produziert. Ferner lassen solche Wasserprobleme vermuten, dass der Damm auch an anderen Stellen nicht sicher sein könnte, was unbedingt aufgeklärt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1145 Aktenzeichen: 63 1