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Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone

Details im PARLIS OF_1086-9_2025
04.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone

Details im PARLIS OM_7339_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7339 entstanden aus Vorlage: OF 1086/9 vom 21.08.2025

Betreff: Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone
Die Herweghstraße verbindet die Straßen Am Schwalbenschwanz und Haeberlinstraße und stellt eine enge Anwohnerstraße mit geringem Autoverkehrsaufkommen dar. Die Straße ist durchgängig ohne Bordsteine gestaltet, verfügt über Parkmöglichkeiten und wird insbesondere von Kindern intensiv zum Spielen, Fahrrad-, Roller- und Inlinerfahren genutzt. Trotz der engen Straßenverhältnisse und der deutlichen Wohn- und Aufenthaltsnutzung durch Kinder und Anwohner fahren einige Fahrzeuge mit unangemessen hoher Geschwindigkeit durch die Herweghstraße. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und mindert die Aufenthaltsqualität für alle Anwohnenden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone gemäß § 45 Absatz 1b Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) auszuweisen. Die entsprechende Beschilderung mit den Verkehrszeichen 325.1 (Beginn der Verkehrsberuhigten Zone) und 325.2 (Ende der Verkehrsberuhigten Zone) soll dabei angebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der spielenden Kinder, der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und der Stärkung der Wohnqualität in der Herweghstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9