Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“
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Bisheriger Verlauf
06.10.2025
23.10.2025
Antrag Ortsbeirat
Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“
Details im PARLIS OF_622-8_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“
Details im PARLIS OM_7632_202506.10.2025
Antrag Ortsbeirat
Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“
Details im PARLIS OF_622-8_202523.10.2025
Anregung Ortsbeirat
Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“
Details im PARLIS OM_7632_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7632 entstanden aus Vorlage: OF 622/8 vom 06.10.2025
Betreff: Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Stadtteil der Quartiere" für die aktuelle Planungsvariante, die eine Bebauung ausschließlich östlich der Bundesautobahn 5 vorsieht, offenzulegen.
Begründung:
Das Stadtplanungsamt führt auf seiner Homepage (Abruf am 28.09.2025) hinsichtlich einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aus, dass die "zügige Durchführung der Maßnahme ebenso gesichert sein [muss], wie der kommunale Grundstückszwischenerwerb und die Finanzierung. Die Maßnahme finanziert sich aus der Differenz der Wertsteigerung der Grundstücke: - die Gemeinde kauft die Grundstücke des zu entwickelnden Gebiets zum entwicklungsunbeeinflussten Wert (Anfangswert) und - verkauft die Grundstücke nach Neuordnung des Gebiets zum Preis von erschlossenen Baugrundstücken (Endwert). Aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert wird alles finanziert, was durch die Maßnahme ausgelöst wird". Dabei dürfte die geänderte Planung einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Finanzierung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8