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Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der EleonoreSterlingStraße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)

Details im PARLIS OF_1085-9_2025
30.10.2025

Anregung Ortsbeirat

Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der EleonoreSterlingStraße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)

Details im PARLIS OM_7678_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7678 entstanden aus Vorlage: OF 1085/9 vom 21.08.2025

Betreff: Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer) Der Magistrat wird gebeten, in der Eleonore-Sterling-Straße auf Höhe der Hausnummer 24 in unmittelbarer Nähe zu den dort aufgestellten Glas- und Altkleidercontainern ein deutlich sichtbares Schild mit dem Hinweis "Das Ablagern von Müll und Sperrmüll ist verboten - Zuwiderhandlungen werden geahndet" anzubringen.

Begründung:

An besagter Stelle kommt es regelmäßig zu illegalen Müll- und Sperrmüllablagerungen. Diese Zustände beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild des Wohnviertels erheblich, sondern stellen auch eine hygienische und sicherheitstechnische Belastung dar. Bürgersteige werden zeitweise unpassierbar, Müll wird durchwühlt und bis in den Straßenraum verteilt, was zu Glasscherben und weiteren Gefahren führt. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten zudem eine negative Veränderung des Wohngebiets durch die Verwahrlosung des öffentlichen Raums. Ein Hinweisschild mit einem klaren Verbot und einem Hinweis auf mögliche Strafen kann präventiv wirken und einen Beitrag dazu leisten, das Müllaufkommen an dieser Stelle zu reduzieren. Es handelt sich um öffentliches Gelände, daher liegt die Zuständigkeit für Maßnahmen beim Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9