Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße
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Bisheriger Verlauf
10.05.2021
25.06.2021
27.08.2021
13.09.2021
14.01.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern
Details im PARLIS OM_137_2021Stellungnahme des Magistrats
Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern
Details im PARLIS ST_1282_2021Antrag Ortsbeirat
Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigen
Details im PARLIS OF_151-2_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße
Details im PARLIS OM_825_2021Stellungnahme des Magistrats
Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße
Details im PARLIS ST_107_202210.05.2021
Anregung Ortsbeirat
Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern
Details im PARLIS OM_137_202125.06.2021
Stellungnahme des Magistrats
Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern
Details im PARLIS ST_1282_202127.08.2021
Antrag Ortsbeirat
Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigen
Details im PARLIS OF_151-2_202113.09.2021
14.01.2022
Stellungnahme des Magistrats
Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße
Details im PARLIS ST_107_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 825 entstanden aus Vorlage: OF 151/2 vom 27.08.2021
Betreff: Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße
Vorgang: OM 137/21 OBR 2; ST 1282/21 Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt. Begründung:
Der Ortsbeirat 2 hat sich in der Anregung OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Aufforderung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben." Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort: "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen."
Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalomgehen auf den Fußwegen zuzumuten, für Personen mit Kinderwagen, für Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von zwei Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalomgehen auf den Fußwegen zuzumuten, für Personen mit Kinderwagen, für Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von zwei Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137
Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 107 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1