Angsträume vermeiden I: Beleuchtung in der Sodener Straße besser organisieren
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Bisheriger Verlauf
18.09.2021
26.10.2021
14.02.2022
Antrag Ortsbeirat
Angsträume vermeiden I: Beleuchtung in der Sodener Straße besser organisieren
Details im PARLIS OF_179-1_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Angsträume vermeiden I: Beleuchtung in der Sodener Straße besser organisieren
Details im PARLIS OM_898_2021Stellungnahme des Magistrats
Angsträume vermeiden I: Beleuchtung in der Sodener Straße besser organisieren
Details im PARLIS ST_374_202218.09.2021
Antrag Ortsbeirat
Angsträume vermeiden I: Beleuchtung in der Sodener Straße besser organisieren
Details im PARLIS OF_179-1_202126.10.2021
Anregung Ortsbeirat
Angsträume vermeiden I: Beleuchtung in der Sodener Straße besser organisieren
Details im PARLIS OM_898_202114.02.2022
Stellungnahme des Magistrats
Angsträume vermeiden I: Beleuchtung in der Sodener Straße besser organisieren
Details im PARLIS ST_374_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 898 entstanden aus Vorlage: OF 179/1 vom 18.09.2021
Betreff: Angsträume vermeiden I: Beleuchtung in der Sodener Straße besser organisieren
Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung der Sodener Straße auf aktuelle Standards hin zu überprüfen und vor allem auf der östlichen Straßenseite im Abschnitt zwischen der Kreuzung mit der Neuenhainer Straße und der Einfahrt in die Tiefgarage des REWE-/Aldi-Marktes für eine bessere Beleuchtung zu sorgen. Begründung:
Die Beleuchtung auf dem östlichen Gehweg der Sodener Straße ist an manchen Stellen sehr schwach. Wenn nicht zufällig die Beleuchtung der anliegenden Wohnungen/Treppenhäuser angeschaltet ist, sind hier mehrere potenzielle Angsträume, denn die Straßenlaternen, die auf dem westlichen Bürgersteig der Sodener Straße angebracht sind, sind einerseits nicht sehr leuchtintensiv und werden andererseits auch durch hohen Baumwuchs und Blätter verdeckt, sodass kaum Licht unten ankommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 374