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Aktueller Verfahrensstand Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - Am Hollerbusch

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 926 entstanden aus Vorlage: OF 70/15 vom 29.09.2021 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - Am Hollerbusch Der Magistrat wird gebeten, eine Vertreterin/einen Vetreter des Stadtplanungsamtes in den Ortsbeirat zu entsenden, um über den Verfahrensstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 - Am Hollerbusch, insbesondere die Planungsziele und den Planungsverlauf, zu berichten.

Begründung:

Der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main (stadtplanungsamt-frankfurt.de/nieder_eschbach_am_hollerbusch_16546.html) ist zu entnehmen: "Planungsziele Innerhalb des Geltungsbereichs sind zurzeit zwei Gärtnereien angesiedelt. Beide Flächen sollen zur Abstimmung der Entwicklung hinsichtlich der Erschließung und ergänzender Maßnahmen im Zusammenhang betrachtet und in einem Bebauungsplan zusammengefasst werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für ein Wohngebiet und eventuell ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen im sozialen Bereich geschaffen werden. Da derzeit für das betroffene Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt, es aber für erforderlich angesehen wird, das Gebiet einer geordneten Entwicklung zuzuführen, besteht die Notwendigkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Durch die Lage des Plangebietes nahe der Stadtbahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Mit kleinteiligen Baustrukturen in einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Mit dem neuen Bebauungsplan soll entlang des Frankfurter Grabens in Fortführung des nördlich angrenzenden Gebiets ein neuer Ortsrand ausgebildet werden. Die vorhandene öffentliche Straße an der Stadtbahntrasse soll ausgebaut und an den nördlich und südlich angrenzenden Straßenquerschnitt angepasst werden. Es ist geplant, über den Abschluss städtebaulicher Verträge unter anderem 30 Prozent der geplanten Bruttogrundfläche für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus im Einzelfall Ausgleichsflächen nachzuweisen, soweit die Eingriffe bisher nicht erfolgt sind oder zulässig waren. Planungsverlauf Erste Planungsansätze sind im Oktober 2017 im Ortsbeirat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Ein zügiger Fortgang des Planverfahrens wird angestrebt." Vier Jahre später im Oktober 2021 liegen dem Ortsbeirat keinerlei Informationen über das geplante Baugebiet vor. Es ist an der Zeit, den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit auf den aktuellen Stand zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 706 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 61 00