Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten
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Bisheriger Verlauf
19.09.2021
29.10.2021
18.02.2022
Antrag Ortsbeirat
Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger freihalten
Details im PARLIS OF_202-5_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten
Details im PARLIS OM_950_2021Stellungnahme des Magistrats
Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten
Details im PARLIS ST_422_202219.09.2021
Antrag Ortsbeirat
Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger freihalten
Details im PARLIS OF_202-5_202129.10.2021
Anregung Ortsbeirat
Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten
Details im PARLIS OM_950_202118.02.2022
Stellungnahme des Magistrats
Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten
Details im PARLIS ST_422_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 950 entstanden aus Vorlage: OF 202/5 vom 19.09.2021
Betreff: Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, an der Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee der Bürgersteig zukünftig für Fußgängerinnen und Fußgänger frei zu halten. Begründung:
Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass der Bürgersteig regelmäßig zugestellt wird. Mögliche Maßnahmen könnten Schraffierungen oder das Setzen von Fahrradbügeln und Pollern sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 422
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2