Neue Konzepte der Erinnerungskultur im Ortsbezirk 5
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 965 entstanden aus Vorlage: OF 221/5 vom 12.10.2021 Betreff: Neue Konzepte der Erinnerungskultur im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Angebote digitaler Erinnerungskultur zur Verfolgung der jüdischen Bürger im Ortsbezirk 5 bereits von der Stadt gefördert oder bereitgestellt worden sind; 2. wie bestehende Orte der Erinnerungskultur (z. B. Platz der vergessenen Kinder) um digitale Schnittstellen (QR-Codes) ergänzt werden können, über die Opferbiografien direkt und vor Ort "erinnerbar" gemacht werden können; 3. ob die bereits installierten Stolpersteine im Ortsbezirk durch "digitale Stolpersteine" ergänzt werden könnten, über die Opferbiografien leicht erreichbar gemacht werden können; 4.ob digitale Angebote der Erinnerungskultur (z. B. auch VR-Rekonstruktion von zerstörten Synagogen) langfristig in ein übergreifendes Gesamtkonzept "digitaler Stadtrundgang" integriert werden können, in das die Aufarbeitungsarbeit der in der Erinnerungskultur engagierten Bürger eingepflegt werden kann; 5. welche Unterstützung die Stadt Frankfurt erinnerungskulturellen Initiativen/Vereinen bei der digitalen Verfügbarmachung ihrer Arbeitsergebnisse bislang zukommen lässt.
Begründung:
Erinnerungskultur findet im Ortsbezirk 5 gegenwärtig primär auf konventionellen Wegen statt. Es existieren Mahnmale wie jenes am Platz der vergessenen Kinder oder Gedenkorte wie das Licht- und Luftbad Niederrad. Bisher lebt die erinnerungskulturelle Arbeit im Ortsbezirk vom bürgerschaftlichen Engagement, von Vereinen (z. B. Das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge e. V.), die sich dafür einsetzen, die Erinnerung an jüdisches Leben und die Verbrechen des Nationalsozialismus wachzuhalten. Zuletzt haben sich in Frankfurt mehrere Initiativen (Jüdisches Leben in Frankfurt, Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main u. a.) zu einem "Netzwerk Erinnerungskultur" zusammengeschlossen und wollen einen "Knowledge Pool" pflegen. Die Stadt ist dafür verantwortlich, dem erinnerungskulturellen Engagement Plattformen und Freiräume zu bieten, um der Erinnerung an die NS-Verbrechen Sichtbarkeit im Stadtbild zu verschaffen. Sichtbarkeit heißt im digitalen Zeitalter, dass Inhalte nicht nur auf analogen Tafeln zu lesen sind, sondern z. B. über QR-Codes abrufbar gemacht werden. Die Stadt sollte insbesondere prüfen, wie eine geplante App, in der die bereits online abrufbaren "Stolperstein-Biografien" verlinkt werden sollen, eine möglichst große Reichweite erzielen kann. Einsatzmöglichkeiten von QR-Codes ("digitaler Stolperstein") in örtlicher Nähe zu den bestehenden Stolpersteinen sollten unter Einbindung der bestehenden Initiative sowie der Eigentümer geprüft werden, sofern diese beteiligt werden müssten. Unterstützung und Einbindung in eine übergreifende Förderung digitaler Erinnerungskultur verdienen auch innovative Ideen wie jene der Initiative 9. November e. V., die mit Augmented-Reality-Technik zerstörte Synagogen als Orte des Gedenkens wieder erlebbar machen wollen. Die mit dieser Anregung angeregten Maßnahmen sollen nicht die Eigeninitiative ersetzen, sondern unterstützen. Eine von der Stadt unterstützte digitale Plattform könnte bestenfalls so partizipativ sein, dass z. B. auch Schulklassen, die die Aufarbeitung der Vergangenheit als Projekt betreiben, ihre Projektergebnisse veröffentlichen können. Die Politik kann bei der Netzwerkbildung und Infrastrukturbereitstellung helfen. Neue Formen digitaler Erinnerungskultur bieten neue Möglichkeiten, gegen das Vergessen anzuarbeiten, erfordern aber Vernetzung und finanzielle Unterstützung. Es wäre bedauerlich, wenn die akribische Aufarbeitung von Biografien Frankfurter Opfer nicht so viele Bürger erreicht wie nur möglich. Dabei muss auch den neuen medialen Gewohnheiten jüngerer Generationen Rechnung getragen werden, die über digitale Kanäle aufnahmefähiger sind als über die konventionellen analogen Wege. Bislang bleibt die Stadt Frankfurt hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die Erinnerung an jüdisches Leben im Frankfurter Süden und die Biografien der Opfer des Holocaust muss auch für kommende Generationen bewahrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 266 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41