Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfen
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Bisheriger Verlauf
18.02.2025
18.08.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfen
Details im PARLIS OM_6521_2025Stellungnahme des Magistrats
Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfen
Details im PARLIS ST_1389_202518.02.2025
18.08.2025
Stellungnahme des Magistrats
Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfen
Details im PARLIS ST_1389_2025S A C H S T A N D :
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1389
Betreff: Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfen Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch auch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet. Zu den invasiven Arten zählt auch der Götterbaum (Ailanthus altissima). Der Götterbaum gehört zu den bereits etablierten Arten, das bedeutet, er ist vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten weit verbreitet. Eine generelle Entfernung von Vorkommen hätte selbst bei konsequenter mehrjähriger Bekämpfung keine Aussicht auf Erfolg. Daher ist eine Bekämpfung nur in begründeten Einzelfällen vorgesehen. Insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen (z.B. geschützten oder gefährdeten Biotopen) oder wenn eine Bedrohung für seltene Arten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein. Die Untere Naturschutzbehörde berücksichtigt die Bekämpfung von invasiven Arten zum Teil im Rahmen von Vorhaben. So wird die Bekämpfung von Neophyten z.B. im Rahmen der Beweidung im Rennbahnpark umgesetzt. Der Götterbaum breitet sich in den vom Grünflächenamt verwalteten Flächen, d.h. in Park- und Grünflächen sowie im Straßenbegleitgrün nur bedingt aus. Gärtner:innen und Mitarbeiter:innen des Grünflächenamtes sowie Pflegefirmen sind angehalten, aufkommende Jungbäume fachgerecht zu roden, sodass eine Ausbreitung auf diesen Flächen eingedämmt wird. Weitere Informationen zu Götterbäumen und invasiven Arten finden Sie auf der Homepage "landwirtschaft.hessen.de"dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6521
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1389
Betreff: Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfen
Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch auch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet. Zu den invasiven Arten zählt auch der Götterbaum (Ailanthus altissima). Der Götterbaum gehört zu den bereits etablierten Arten, das bedeutet, er ist vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten weit verbreitet. Eine generelle Entfernung von Vorkommen hätte selbst bei konsequenter mehrjähriger Bekämpfung keine Aussicht auf Erfolg. Daher ist eine Bekämpfung nur in begründeten Einzelfällen vorgesehen. Insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen (z.B. geschützten oder gefährdeten Biotopen) oder wenn eine Bedrohung für seltene Arten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein. Die Untere Naturschutzbehörde berücksichtigt die Bekämpfung von invasiven Arten zum Teil im Rahmen von Vorhaben. So wird die Bekämpfung von Neophyten z.B. im Rahmen der Beweidung im Rennbahnpark umgesetzt. Der Götterbaum breitet sich in den vom Grünflächenamt verwalteten Flächen, d.h. in Park- und Grünflächen sowie im Straßenbegleitgrün nur bedingt aus. Gärtner:innen und Mitarbeiter:innen des Grünflächenamtes sowie Pflegefirmen sind angehalten, aufkommende Jungbäume fachgerecht zu roden, sodass eine Ausbreitung auf diesen Flächen eingedämmt wird. Weitere Informationen zu Götterbäumen und invasiven Arten finden Sie auf der Homepage "landwirtschaft.hessen.de"dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6521