Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
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Bisheriger Verlauf
20.02.2025
18.08.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Details im PARLIS OM_6578_2025Stellungnahme des Magistrats
Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Details im PARLIS ST_1396_202520.02.2025
Anregung Ortsbeirat
Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Details im PARLIS OM_6578_202518.08.2025
Stellungnahme des Magistrats
Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Details im PARLIS ST_1396_2025S A C H S T A N D :
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1396
Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern Nach wie vor liegt dem Magistrat weder ein Bauantrag noch eine Bauvoranfrage für die Liegenschaft vor. Seit der Stellungnahme ST 921 vom 25.01.2025 haben weiterhin keine Bauberatungen stattgefunden. Ein konkretes Vorhaben auf dem Grundstück ist dem Magistrat deshalb nicht bekannt. Der Magistrat ist sich gleichzeitig der Qualität der in Frage stehenden Baulücke mit ihrem Baumbestand bewusst. Die Stalburg befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans NW 21b Nr. 1 - Holzhausenstraße-. Dieser schränkt das bauliche Entwicklungspotenzial des Grundstücks durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,3 erheblich ein. Gleichzeitig ist ein großer Freiflächenanteil damit gesichert. Darüber hinaus liegt das Grundstück sowohl innerhalb des Geltungsbereichs der städtebaulichen Erhaltungssatzung E39 "Nordend I" als auch der sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) Nr. 50 "Nordend-Mitte". Beide Satzungen dienen dem Schutz der bestehenden städtebaulichen und sozialen Struktur und stellen zusätzliche Anforderungen an mögliche Bauvorhaben. Im bebauten Bereich (dem sogenannten Innenbereich) und damit auch für das Grundstück der Stalburg gilt die Baumschutzsatzung. Diese Satzung dient ausdrücklich dem Schutz der Grünbestände. Vor dem Hintergrund der vorhandenen Regelungen sieht der Magistrat nicht die Voraussetzungen für die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Aufhebung oder Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6578
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1396
Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Nach wie vor liegt dem Magistrat weder ein Bauantrag noch eine Bauvoranfrage für die Liegenschaft vor. Seit der Stellungnahme ST 921 vom 25.01.2025 haben weiterhin keine Bauberatungen stattgefunden. Ein konkretes Vorhaben auf dem Grundstück ist dem Magistrat deshalb nicht bekannt. Der Magistrat ist sich gleichzeitig der Qualität der in Frage stehenden Baulücke mit ihrem Baumbestand bewusst. Die Stalburg befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans NW 21b Nr. 1 - Holzhausenstraße-. Dieser schränkt das bauliche Entwicklungspotenzial des Grundstücks durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,3 erheblich ein. Gleichzeitig ist ein großer Freiflächenanteil damit gesichert. Darüber hinaus liegt das Grundstück sowohl innerhalb des Geltungsbereichs der städtebaulichen Erhaltungssatzung E39 "Nordend I" als auch der sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) Nr. 50 "Nordend-Mitte". Beide Satzungen dienen dem Schutz der bestehenden städtebaulichen und sozialen Struktur und stellen zusätzliche Anforderungen an mögliche Bauvorhaben. Im bebauten Bereich (dem sogenannten Innenbereich) und damit auch für das Grundstück der Stalburg gilt die Baumschutzsatzung. Diese Satzung dient ausdrücklich dem Schutz der Grünbestände. Vor dem Hintergrund der vorhandenen Regelungen sieht der Magistrat nicht die Voraussetzungen für die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Aufhebung oder Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6578