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Vorlagentyp: A ID: A_359_2025 Erstellt: 05.07.2025 Aktualisiert: 20.08.2025

Parser Lab: Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anfrage vom 05.07.2025, A 359  Betreff:  Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in
 meiner Wohnung?     Aus der Bevölkerung kommen Klagen, dass etliche Mieter ihr Zuhause verlieren, also ausziehen
 müssen, wenn das Cracksuchthilfezentrum in der Niddastraße 76 realisiert werden
 sollte. Konkret sind es das Yoga Vidya Zentrum im 3.Stock und eine
 Bürogemeinschaft  im 4. Stock.  Insbesondere Yoga Vidya e.V.
 Frankfurt leistet seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und
 Integrationsarbeit - unter anderem durch ehrenamtlich durchgeführte Yogakurse,
 Ausbildungen, Präventions- und Entspannungsangebote unter sozial gerechten
 Teilnahmebedingungen.       Vor diesem Hintergrund frage ich den
 Magistrat:        1.         
 Ist dem Magistrat bekannt, dass das Gebäude aktuell mehrere gewerbliche
 Mieter hat - darunter der gemeinnützige Verein Yoga Vidya e.V. im
 3. OG sowie eine kreativ arbeitende Bürogemeinschaft im 4.
 OG?  2.         
 Ist dem Magistrat bekannt, dass das Frankfurter Stadtzentrum des eingetragenen,
 gemeinnützigen Vereins Yoga Vidya e.V. sich in dem Gebäude
 Niddastraße 76 seit 23 Jahren befindet?  3.         
 Wurde bei der Standortentscheidung für das geplante Suchthilfezentrum
 berücksichtigt, dass Yoga Vidya e.V. Frankfurt seit Jahrzehnten
 gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit
 leistet?  4.         
 Welche Gespräche wurden seitens der Stadt mit dem Trägerverein Yoga Vidya e.V.
 und den weiteren Mietparteien über die zukünftige Nutzung des Gebäudes geführt?
 Falls keine Gespräche stattgefunden haben: warum nicht?  
 5.         
 Wie geht der Magistrat damit um, wenn Mieter im Gebäude Niddastraße 76
 über gewerbliche Mietverträge mit fester Laufzeit (Zeitmietverträge)
 verfügen und eine ordentliche Kündigung daher ausgeschlossen ist? 5 a.Wird mit dem geplanten Umbau bzw. der Einrichtung des
 Suchthilfezentrums gewartet, bis diese Mietverhältnisse regulär
 auslaufen?  5 b. Falls nicht gewartet wird, beabsichtigt die Stadt mit den Mietern des Gebäudes
 Aufhebungsvereinbarungen anzubieten? Zu welchen Konditionen? Insbesondere:
    o Wäre
 der Magistrat bereit, dem gemeinnützigen Verein Yoga Vidya e.V. die Umzugs-
 und Übergangskosten (z. B. für Renovierung, Ausstattung, logistische
 Umstellung oder Mietdifferenz) zur Ermöglichung eines Standortwechsels ganz zu
 erstatten?    o Wäre der Magistrat bereit, dem
 gemeinnützigen Verein Yoga Vidya e.V. eine geeignete Ersatzimmobilie zur
 Verfügung zu stellen, die in Art, Größe und Zweckbindung dem bisherigen
 Standortes entspricht, und deren Mietkosten sich in einem vergleichbaren
 oder möglichst sogar günstigeren Rahmen zur derzeitigen Miete bewegen, um
 die Gemeinnützigkeit und das ehrenamtlich getragene Angebot weiterhin zu
 ermöglichen oder sogar auszuweiten? 5 c. Falls die
 Stadt keine Aufhebungsvereinbarung anbieten möchte:   o Wird es eine
 Entschädigung für betroffene Mietparteien wie Yoga Vidya e.V.
 geben, insbesondere für Beeinträchtigungen durch Baulärm, Schmutz,
 eingeschränkte Nutzbarkeit der Räume oder den Ausfall von Kund:innen und
 Teilnehmer:innen? o Wenn ja, in
 welcher Form?  6.         
 Liegt dem Magistrat bereits eine Baugenehmigung oder eine bauaufsichtliche
 Genehmigung zur Umnutzung des Gebäudes in der Niddastraße 76 für ein
 Suchthilfezentrum vor?  Falls ja: Wann wurde diese Genehmigung erteilt
 und welche konkreten baulichen Maßnahmen sind darin vorgesehen? Falls nein:
 Was gedenkt die Stadt mit dem Anwesen anzufangen, wenn die erforderlichen
 Baugenehmigungen nicht erteilt werden?  6 a. Welche grundsätzlichen Maßnahmen trifft der Magistrat, um
 sicherzustellen, dass langjährig etablierte, gemeinnützige Träger wie
 Yoga Vidya e.V. durch neue städtische Projekte nicht verdrängt werden, sondern
 im Gegenteil in ihrer Arbeit gefördert und räumlich abgesichert bleiben?
   7.         
 Warum wurde in der M83/25 nicht gesagt, dass sich Mieter in dem Objekt
 befinden? Das hätte zu einer anderen
 Diskussion geführt, da Mieterverdrängung sehr geächtet ist, gerade bei den
 Verfechtern der M83.     8.         
 Yoga ist eine sehr gute Möglichkeit für Menschen gesund zu bleiben und kann
 präventiv oder begleitend bei Suchtkrankheiten helfen. Yoga Vidya ist eine
 Verein, der sehr günstige Kurse anbietet im Vergleich. Kann der Magistrat
 diesen Verein nicht fördern, damit dieser sich in Frankfurt weiter
 etabliert. Suchthilfezentren sind das eine, aber eine Sucht möchte gerne
 ersetzt werden mit sinnvollen Erlebnissen, und diese zu fördern macht Frankfurt
 erst stark. Eine Verdrängung von Yoga Vidya ist der falsche Weg. 
 9.         
 Der Magistrat wird aufgefordert Yoga an Frankfurter Schulen einzuführen, damit
 Frankfurt stabil bleibt. Ist es möglich, entsprechende Pläne auf den Weg zu
 bringen?   10.         Frau
 Voitl sagte, überall wolle man ein Cracksuchthilfezentrum nicht vor der
 Haustür. Doch das ist nicht die Wahrheit. Zurecht will niemand ein
 Cracksuchthilfezentrum in der eigenen Wohnung und deswegen ausziehen müssen.
 Ist es nicht furchtbar arrogant, über den Kopf von Yoga Vidya hinweg diese
 Entscheidung herbeigeführt zu haben, ohne Yoga Vidya informiert und in die
 Entscheidungsfindung eingebunden zu
 haben?  11.       
 Es ist die Aufgabe eines Magistrats, Interessen der Bürgerinnen und
 Bürger zu berücksichtigen und ihnen bei Fragen und Anliegen zur Seite stehen.
 Sollte der Magistrat sich nicht wegen Punkt 10
 angemessen entschuldigen, bei Betroffen und
 Stadtverordneten? Die Glaubwürdigkeit des Magistrates ist derzeit sehr
 angeschlagen.   12.       
 Wann wird der Magistrat auf die irritierten und teilweise auch
 existentiell bedrohten Mieter zugehen, um gemeinsam Lösungsansätze zu
 erabeiten? Das sollte möglichst noch heute passieren.   13.       
 Distanziert sich  der Magistrat bei zukünftigen Projekte von diese
 asozialen Vorgehensweise, Mieter zu verängstigen und lange Zeit in der
 Verzweiflung alleine zu lassen?      14.  Bei zu vielen Projekte spielt die
 Stadt auf Verdrängung und Verängstigung, klare Signale bleiben aus, wie beim
 verkauf der Wohnungen durch VBL oder die Verdrängung der Kleingärtner in der
 Grünen Lunge, Günthersburparkerweiterung und bei dem Bau der Europäische
 Schule. Wird der Magistrat endlich
 aufwachen, und diese unsoziale Politik Bundesweit anprangern und Besserung
 ankündigen?      Antragsteller: 
            Gartenpartei 
 Antragstellende Person(en): 
            Stadtv. Tilo
 Schwichtenberg   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage:
             Vortrag des
 Magistrats vom 16.05.2025, M 83 
            Bericht des
 Magistrats vom 11.08.2025, B 280  
 Versandpaket: 09.07.2025

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Betreff

Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung? Aus der Bevölkerung kommen Klagen, dass etliche Mieter ihr Zuhause verlieren, also ausziehen müssen, wenn das Cracksuchthilfezentrum in der Niddastraße 76 realisiert werden sollte. Konkret sind es das Yoga Vidya Zentrum im 3.Stock und eine Bürogemeinschaft im 4. Stock. Insbesondere Yoga Vidya e.V. Frankfurt leistet seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit - unter anderem durch ehrenamtlich durchgeführte Yogakurse, Ausbildungen, Präventions- und Entspannungsangebote unter sozial gerechten Teilnahmebedingungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Gebäude aktuell mehrere gewerbliche Mieter hat - darunter der gemeinnützige Verein Yoga Vidya e.V. im 3. OG sowie eine kreativ arbeitende Bürogemeinschaft im 4. OG? 2. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Frankfurter Stadtzentrum des eingetragenen, gemeinnützigen Vereins Yoga Vidya e.V. sich in dem Gebäude Niddastraße 76 seit 23 Jahren befindet? 3. Wurde bei der Standortentscheidung für das geplante Suchthilfezentrum berücksichtigt, dass Yoga Vidya e.V. Frankfurt seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit leistet? 4. Welche Gespräche wurden seitens der Stadt mit dem Trägerverein Yoga Vidya e.V. und den weiteren Mietparteien über die zukünftige Nutzung des Gebäudes geführt? Falls keine Gespräche stattgefunden haben: warum nicht? 5. Wie geht der Magistrat damit um, wenn Mieter im Gebäude Niddastraße 76 über gewerbliche Mietverträge mit fester Laufzeit (Zeitmietverträge) verfügen und eine ordentliche Kündigung daher ausgeschlossen ist? 5 a.Wird mit dem geplanten Umbau bzw. der Einrichtung des Suchthilfezentrums gewartet, bis diese Mietverhältnisse regulär auslaufen? 5 b. Falls nicht gewartet wird, beabsichtigt die Stadt mit den Mietern des Gebäudes Aufhebungsvereinbarungen anzubieten? Zu welchen Konditionen? Insbesondere: o Wäre
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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  "betreff": "Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in\n meiner Wohnung? Aus der Bevölkerung kommen Klagen, dass etliche Mieter ihr Zuhause verlieren, also ausziehen\n müssen, wenn das Cracksuchthilfezentrum in der Niddastraße 76 realisiert werden\n sollte. Konkret sind es das Yoga Vidya Zentrum im 3.Stock und eine\n Bürogemeinschaft im 4. Stock. Insbesondere Yoga Vidya e.V.\n Frankfurt leistet seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und\n Integrationsarbeit - unter anderem durch ehrenamtlich durchgeführte Yogakurse,\n Ausbildungen, Präventions- und Entspannungsangebote unter sozial gerechten\n Teilnahmebedingungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den\n Magistrat: 1. \n Ist dem Magistrat bekannt, dass das Gebäude aktuell mehrere gewerbliche\n Mieter hat - darunter der gemeinnützige Verein Yoga Vidya e.V. im\n 3. OG sowie eine kreativ arbeitende Bürogemeinschaft im 4.\n OG? 2. \n Ist dem Magistrat bekannt, dass das Frankfurter Stadtzentrum des eingetragenen,\n gemeinnützigen Vereins Yoga Vidya e.V. sich in dem Gebäude\n Niddastraße 76 seit 23 Jahren befindet? 3. \n Wurde bei der Standortentscheidung für das geplante Suchthilfezentrum\n berücksichtigt, dass Yoga Vidya e.V. Frankfurt seit Jahrzehnten\n gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit\n leistet? 4. \n Welche Gespräche wurden seitens der Stadt mit dem Trägerverein Yoga Vidya e.V.\n und den weiteren Mietparteien über die zukünftige Nutzung des Gebäudes geführt?\n Falls keine Gespräche stattgefunden haben: warum nicht? \n 5. \n Wie geht der Magistrat damit um, wenn Mieter im Gebäude Niddastraße 76\n über gewerbliche Mietverträge mit fester Laufzeit (Zeitmietverträge)\n verfügen und eine ordentliche Kündigung daher ausgeschlossen ist? 5 a.Wird mit dem geplanten Umbau bzw. der Einrichtung des\n Suchthilfezentrums gewartet, bis diese Mietverhältnisse regulär\n auslaufen? 5 b. Falls nicht gewartet wird, beabsichtigt die Stadt mit den Mietern des Gebäudes\n Aufhebungsvereinbarungen anzubieten? Zu welchen Konditionen? Insbesondere:\n o Wäre",
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OG sowie eine kreativ arbeitende Bürogemeinschaft im 4.\n OG? 2. \n Ist dem Magistrat bekannt, dass das Frankfurter Stadtzentrum des eingetragenen,\n gemeinnützigen Vereins Yoga Vidya e.V. sich in dem Gebäude\n Niddastraße 76 seit 23 Jahren befindet? 3. \n Wurde bei der Standortentscheidung für das geplante Suchthilfezentrum\n berücksichtigt, dass Yoga Vidya e.V. Frankfurt seit Jahrzehnten\n gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit\n leistet? 4. \n Welche Gespräche wurden seitens der Stadt mit dem Trägerverein Yoga Vidya e.V.\n und den weiteren Mietparteien über die zukünftige Nutzung des Gebäudes geführt?\n Falls keine Gespräche stattgefunden haben: warum nicht? \n 5. \n Wie geht der Magistrat damit um, wenn Mieter im Gebäude Niddastraße 76\n über gewerbliche Mietverträge mit fester Laufzeit (Zeitmietverträge)\n verfügen und eine ordentliche Kündigung daher ausgeschlossen ist? 5 a.Wird mit dem geplanten Umbau bzw. der Einrichtung des\n Suchthilfezentrums gewartet, bis diese Mietverhältnisse regulär\n auslaufen? 5 b. Falls nicht gewartet wird, beabsichtigt die Stadt mit den Mietern des Gebäudes\n Aufhebungsvereinbarungen anzubieten? Zu welchen Konditionen? Insbesondere:\n o Wäre\n der Magistrat bereit, dem gemeinnützigen Verein Yoga Vidya e.V. die Umzugs-\n und Übergangskosten (z. B. für Renovierung, Ausstattung, logistische\n Umstellung oder Mietdifferenz) zur Ermöglichung eines Standortwechsels ganz zu\n erstatten? o Wäre der Magistrat bereit, dem\n gemeinnützigen Verein Yoga Vidya e.V. eine geeignete Ersatzimmobilie zur\n Verfügung zu stellen, die in Art, Größe und Zweckbindung dem bisherigen\n Standortes entspricht, und deren Mietkosten sich in einem vergleichbaren\n oder möglichst sogar günstigeren Rahmen zur derzeitigen Miete bewegen, um\n die Gemeinnützigkeit und das ehrenamtlich getragene Angebot weiterhin zu\n ermöglichen oder sogar auszuweiten? 5 c. Falls die\n Stadt keine Aufhebungsvereinbarung anbieten möchte: o Wird es eine\n Entschädigung für betroffene Mietparteien wie Yoga Vidya e.V.\n geben, insbesondere für Beeinträchtigungen durch Baulärm, Schmutz,\n eingeschränkte Nutzbarkeit der Räume oder den Ausfall von Kund:innen und\n Teilnehmer:innen? o Wenn ja, in\n welcher Form? 6. \n Liegt dem Magistrat bereits eine Baugenehmigung oder eine bauaufsichtliche\n Genehmigung zur Umnutzung des Gebäudes in der Niddastraße 76 für ein\n Suchthilfezentrum vor? Falls ja: Wann wurde diese Genehmigung erteilt\n und welche konkreten baulichen Maßnahmen sind darin vorgesehen? Falls nein:\n Was gedenkt die Stadt mit dem Anwesen anzufangen, wenn die erforderlichen\n Baugenehmigungen nicht erteilt werden? 6 a. Welche grundsätzlichen Maßnahmen trifft der Magistrat, um\n sicherzustellen, dass langjährig etablierte, gemeinnützige Träger wie\n Yoga Vidya e.V. durch neue städtische Projekte nicht verdrängt werden, sondern\n im Gegenteil in ihrer Arbeit gefördert und räumlich abgesichert bleiben?\n 7. \n Warum wurde in der M83/25 nicht gesagt, dass sich Mieter in dem Objekt\n befinden? Das hätte zu einer anderen\n Diskussion geführt, da Mieterverdrängung sehr geächtet ist, gerade bei den\n Verfechtern der M83. 8. \n Yoga ist eine sehr gute Möglichkeit für Menschen gesund zu bleiben und kann\n präventiv oder begleitend bei Suchtkrankheiten helfen. Yoga Vidya ist eine\n Verein, der sehr günstige Kurse anbietet im Vergleich. Kann der Magistrat\n diesen Verein nicht fördern, damit dieser sich in Frankfurt weiter\n etabliert. Suchthilfezentren sind das eine, aber eine Sucht möchte gerne\n ersetzt werden mit sinnvollen Erlebnissen, und diese zu fördern macht Frankfurt\n erst stark. Eine Verdrängung von Yoga Vidya ist der falsche Weg. \n 9. \n Der Magistrat wird aufgefordert Yoga an Frankfurter Schulen einzuführen, damit\n Frankfurt stabil bleibt. Ist es möglich, entsprechende Pläne auf den Weg zu\n bringen? 10. Frau\n Voitl sagte, überall wolle man ein Cracksuchthilfezentrum nicht vor der\n Haustür. Doch das ist nicht die Wahrheit. Zurecht will niemand ein\n Cracksuchthilfezentrum in der eigenen Wohnung und deswegen ausziehen müssen.\n Ist es nicht furchtbar arrogant, über den Kopf von Yoga Vidya hinweg diese\n Entscheidung herbeigeführt zu haben, ohne Yoga Vidya informiert und in die\n Entscheidungsfindung eingebunden zu\n haben? 11. \n Es ist die Aufgabe eines Magistrats, Interessen der Bürgerinnen und\n Bürger zu berücksichtigen und ihnen bei Fragen und Anliegen zur Seite stehen.\n Sollte der Magistrat sich nicht wegen Punkt 10\n angemessen entschuldigen, bei Betroffen und\n Stadtverordneten? Die Glaubwürdigkeit des Magistrates ist derzeit sehr\n angeschlagen. 12. \n Wann wird der Magistrat auf die irritierten und teilweise auch\n existentiell bedrohten Mieter zugehen, um gemeinsam Lösungsansätze zu\n erabeiten? Das sollte möglichst noch heute passieren. 13. \n Distanziert sich der Magistrat bei zukünftigen Projekte von diese\n asozialen Vorgehensweise, Mieter zu verängstigen und lange Zeit in der\n Verzweiflung alleine zu lassen? 14. Bei zu vielen Projekte spielt die\n Stadt auf Verdrängung und Verängstigung, klare Signale bleiben aus, wie beim\n verkauf der Wohnungen durch VBL oder die Verdrängung der Kleingärtner in der\n Grünen Lunge, Günthersburparkerweiterung und bei dem Bau der Europäische\n Schule. Wird der Magistrat endlich\n aufwachen, und diese unsoziale Politik Bundesweit anprangern und Besserung\n ankündigen? Antragsteller: \n Gartenpartei \n Antragstellende Person(en): \n Stadtv. Tilo\n Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:\n Vortrag des\n Magistrats vom 16.05.2025, M 83 \n Bericht des\n Magistrats vom 11.08.2025, B 280 \n Versandpaket: 09.07.2025",
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Ja
Regex Felder
9
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
2 Feld(er) fehlen