S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 18.08.2025, B 298 Betreff: Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder
in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6024 - E 86/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 67/25 - Der Budgetübertrag nach 2025 ist erfolgt, ebenso der
Mittelabruf durch zwei Träger in Höhe von 6.000 € im Jahr 2024. Einige Frankfurter Träger bieten
bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen an. Für die Einrichtungen des
Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird derzeit ein Konzept für ein Frühstück
erstellt, sodass ab dem Kindergartenjahr 2025/26 allen Kindern ein frisches und
gesundes Frühstück angeboten wird. Bestandteil des Etat-Antrags (E 86) ist, dass
insbesondere Kinder aus Familien mit geringen Einkommen Berücksichtigung
finden, da die Kosten für ein Frühstück nicht aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket (BuT) übernommen werden. Da die Beantragung und Auszahlung der
BuT-Mittel über das Jugend- und Sozialamt erfolgt, ist es den pädagogischen
Fachkräften vor Ort nicht möglich, die Bedarfslagen, bzw. die finanziellen
Verhältnisse der Familien einzuschätzen. Darüber hinaus kann ein
Frühstücksangebot nicht einem Teil der Kinder in der Einrichtung (kostenfrei)
ermöglicht werden und einem anderen nicht. Essen muss diskriminierungsfrei,
chancengerecht und in guter Atmosphäre umgesetzt werden. Bislang werden
Frühstück- oder Getränkekosten aus der BuT-Förderung herausgerechnet. Um allen Kindern kurzfristig Zugang
zu gesunden Mahlzeiten zu ermöglichen, werden die vorhandenen Mittel des
Etat-Antrags auf alle Einrichtungen verteilt, die Mittel des Besonderen
Förderauftrags (BeFö) erhalten. Die betreffenden Kitas befinden sich in einem
Stadtbezirk mit verdichteten sozialen Problemlagen. Durch die zusätzlichen
finanziellen Ressourcen kann das (bestehende) Frühstücksangebot unterstützt
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
16.06.2023, E 86
Bericht des
Magistrats vom 07.02.2025, B 67 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3,
4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige
Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR
11 am 01.09.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (=
Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR
10 am 02.09.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1
am 02.09.2025, TO I, TOP 102 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (=
Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 6
am 02.09.2025, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7
am 02.09.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8
am 04.09.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9
am 04.09.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
15 am 05.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5
am 05.09.2025, TO I, TOP 104 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2
am 08.09.2025, TO I, TOP 64 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 298 nicht zu
befassen, wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
41. Sitzung des OBR
14 am 08.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
16 am 09.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4
am 09.09.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos
gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR
13 am 09.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3
am 11.09.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR
12 am 12.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 15.09.2025, TO I, TOP 5
Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
39. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF
und FRAKTION Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)
Vorlagentyp: B
ID: B_298_2025
Erstellt: 18.08.2025
Aktualisiert: 29.10.2025
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Quelle ✅ Betreff ✅ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
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- Begründung Fehlt
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Betreff
Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder
in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger
Vorgang
l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6024 - E 86/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 67/25 - Der Budgetübertrag nach 2025 ist erfolgt, ebenso der
Mittelabruf durch zwei Träger in Höhe von 6.000 € im Jahr 2024. Einige Frankfurter Träger bieten
bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen an. Für die Einrichtungen des
Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird derzeit ein Konzept für ein Frühstück
erstellt, sodass ab dem Kindergartenjahr 2025/26 allen Kindern ein frisches und
gesundes Frühstück angeboten wird. Bestandteil des Etat-Antrags (E 86) ist, dass
insbesondere Kinder aus Familien mit geringen Einkommen Berücksichtigung
finden, da die Kosten für ein Frühstück nicht aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket (BuT) übernommen werden. Da die Beantragung und Auszahlung der
BuT-Mittel über das Jugend- und Sozialamt erfolgt, ist es den pädagogischen
Fachkräften vor Ort nicht möglich, die Bedarfslagen, bzw. die finanziellen
Verhältnisse der Familien einzuschätzen. Darüber hinaus kann ein
Frühstücksangebot nicht einem Teil der Kinder in der Einrichtung (kostenfrei)
ermöglicht werden und einem anderen nicht. Essen muss diskriminierungsfrei,
chancengerecht und in guter Atmosphäre umgesetzt werden. Bislang werden
Frühstück- oder Getränkekosten aus der BuT-Förderung herausgerechnet. Um allen Kindern kurzfristig Zugang
zu gesunden Mahlzeiten zu ermöglichen, werden die vorhandenen Mittel des
Etat-Antrags auf alle Einrichtungen verteilt, die Mittel des Besonderen
Förderauftrags (BeFö) erhalten. Die betreffenden Kitas befinden sich in einem
Stadtbezirk mit verdichteten sozialen Problemlagen. Durch die zusätzlichen
finanziellen Ressourcen kann das (bestehende) Frühstücksangebot unterstützt
werden.
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"betreff": "Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder\n in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger",
"vorgang": "l. Beschl. d.\n Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6024 - E 86/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 67/25 - Der Budgetübertrag nach 2025 ist erfolgt, ebenso der\n Mittelabruf durch zwei Träger in Höhe von 6.000 € im Jahr 2024. Einige Frankfurter Träger bieten\n bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen an. Für die Einrichtungen des\n Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird derzeit ein Konzept für ein Frühstück\n erstellt, sodass ab dem Kindergartenjahr 2025/26 allen Kindern ein frisches und\n gesundes Frühstück angeboten wird. Bestandteil des Etat-Antrags (E 86) ist, dass\n insbesondere Kinder aus Familien mit geringen Einkommen Berücksichtigung\n finden, da die Kosten für ein Frühstück nicht aus dem Bildungs- und\n Teilhabepaket (BuT) übernommen werden. Da die Beantragung und Auszahlung der\n BuT-Mittel über das Jugend- und Sozialamt erfolgt, ist es den pädagogischen\n Fachkräften vor Ort nicht möglich, die Bedarfslagen, bzw. die finanziellen\n Verhältnisse der Familien einzuschätzen. Darüber hinaus kann ein\n Frühstücksangebot nicht einem Teil der Kinder in der Einrichtung (kostenfrei)\n ermöglicht werden und einem anderen nicht. Essen muss diskriminierungsfrei,\n chancengerecht und in guter Atmosphäre umgesetzt werden. Bislang werden\n Frühstück- oder Getränkekosten aus der BuT-Förderung herausgerechnet. Um allen Kindern kurzfristig Zugang\n zu gesunden Mahlzeiten zu ermöglichen, werden die vorhandenen Mittel des\n Etat-Antrags auf alle Einrichtungen verteilt, die Mittel des Besonderen\n Förderauftrags (BeFö) erhalten. Die betreffenden Kitas befinden sich in einem\n Stadtbezirk mit verdichteten sozialen Problemlagen. Durch die zusätzlichen\n finanziellen Ressourcen kann das (bestehende) Frühstücksangebot unterstützt\n werden.",
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