S A C H S T A N D :
Etatantrag vom 21.06.2024, E 484 Betreff: Produktbereich: 18
Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Vorgang: H i n w e i
s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21
vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und
eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, §
4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten zu beschließen: Ab dem Haushalt 2024 ff. wird das Jugendhilfebudget
dauerhaft um 5.298.488 € auf 48.103.102 € angehoben. Auf dieser Basis
ist ab dem Haushaltsjahr 2025 eine kontinuierliche Dynamisierung des
Jugendhilfebudgets um jährlich 3% beabsichtigt. Dafür werden im Haushalt 2025
dauerhaft weitere 1.443.093 € bereitgestellt und das Jugendhilfebudget
damit auf 49.546.195 € erhöht. Zur Berechnung der Dynamisierung dient
jeweils das Haushaltssoll des Vorjahres als Basis. Die dauerhafte Anhebung des
Haushaltsansatzes um 5.298.488 € und die darauf anzuwendende beabsichtigte
Dynamisierung um jährlich 3% sind aus vorhandenen Mitteln des Jugend- und
Sozialamtes nicht zu realisieren und daher dem Jugend- und Sozialamt zusätzlich
zur Verfügung zu stellen. Das Jugend- und Sozialamt wird beauftragt im Rahmen
der Haushaltsplanung die zusätzlich benötigten Mittel zu ermitteln und
anzumelden. Die Beschlüsse zur Förderung von
Jugendhäusern der Initiativgruppen (JHA-Beschluss vom 28.01.1975 mit Ergänzung
vom 22.03.1990) und der Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Jugendhäuser freier
Träger (Verteilerschlüssel AFJ-Einrichtungen, JHA-Beschluss vom 19.07.2005 mit
Ergänzung vom 28.11.2006) werden zeitgleich aufgehoben, um sie im Rahmen der
zuvor geschilderten neuen Fördersystematik berücksichtigen zu können und die
Gleichbehandlung der Träger zu gewährleisten. Zur Berechnung werden als
Basiswert die jeweiligen Zuschusssummen aus dem Mittelverteiler 2023
herangezogen. Begründung: Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt die
Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII und die Gewährleistung, dass die Leistungen
der Jugendhilfe in einem bedarfsdeckenden Umfang erbracht werden (§ 79 SGB VIII
Gesamtverantwortung). Diese Leistungen soll er dabei primär subsidiär
sicherstellen. Daher werden sie in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe
erbracht. Bei der Finanzierung wendet das Jugend- und Sozialamt zwei
Finanzierungsformen an: Entgelt- und Zuschussfinanzierung. Die nachfolgend
genannten Ausführungen beziehen sich auf die Zuschussfinanzierung, mit der im
Wesentlichen Pflichtleistungen (wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen,
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit etc.) des SGB VIII erfüllt werden. Im Rahmen des Jugendhilfebudgets konnten in den
vergangenen Jahren nur bedingt Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses zur
fachlichen Weiterentwicklung der geförderten Arbeitsfelder umgesetzt werden.
Zudem folgten die für Zuschüsse in der Jugendhilfe zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren nicht den allgemeinen
Preissteigerungen und der Tarifentwicklung, was institutionell geförderte
Angebote vor wachsende Herausforderungen stellt. Zwischen 2014 und 2023 ist der
JHA-Mittelverteiler von 33.844.929 € auf 42.492.788 € angewachsen,
was einem Plus von 25,55 % entspricht. Das Plan-SOLL für das Jugendhilfebudget
in 2024 liegt mit 42.804.614 € um 311.826 € über dem IST-Wert
2023. Für die Abbildung der allgemeinen
Kostenentwicklung im Bereich der entgeltfinanzierten Leistungen der
Jugendhilfe, empfiehlt die Jugendhilfekommission Hessen (JHK) jährlich
prozentuale Veränderungen getrennt nach Personal- und Sachkosten. Im Median der
letzten 10 Jahre wurden pro Jahr Steigerungen von +3 % für Personalkosten und
+1,44 % für Sachkosten empfohlen. Angelehnt an die Empfehlung für entgeltfinanzierte
Jugendhilfeleistungen, wird zur weiteren Gestaltung der zuschussgeförderten
Bereiche der Jugendhilfe und der Absicherung der bestehenden Angebotslandschaft
das Jugendhilfebudget ab 2024, über das aktuelle Planungssoll hinaus, mit
zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 5.298.488 € auf 48.103.102
€ dauerhaft angehoben. Gegenüber dem Plan-SOLL 2024 werden die Mittel so
um +12,37 % erhöht. Dies entspricht der Berücksichtigung der JHK-Empfehlungen
der letzten 10 Jahre. Zudem wird beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 das
Jugendhilfebudget kontinuierlich angepasst. Orientiert am Median der letzten 10
Jahre, der durch die JHK empfohlenen Anpassungen an die
Personalkostensteigerungen, erfolgt die Dynamisierung des gesamten
Jugendhilfebudgets mit jährlich +3%. Durch diese auf Dauer angelegte
Dynamisierung wird die Absicherung der zuschussfinanzierten Jugendhilfeangebote
fortgeschrieben und Raum für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der
entsprechenden Arbeitsfelder der Jugendhilfe auf Grundlage der
Jugendhilfeplanung geschaffen. Für die dauerhafte Anhebung des
Jugendhilfe-Mittelverteilers in 2024 um 12,37 % auf 48.103.102 € werden
gegenüber dem Plan-SOLL 2024 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 5.298.488
€ benötigt. Für die ab dem Jahr 2025 jährlich geplante Dynamisierung von
+3% bedarf es im Haushalt 2025 weiterer zusätzlicher Mittel in Höhe von
1.443.093 €. Die dauerhafte Anhebung des Haushaltsansatzes um 5.298.488
€ und die darauf anzuwendende Dynamisierung um jährlich 3 % sind aus
vorhandenen Mitteln des Jugend- und Sozialamtes nicht zu realisieren. Antragstellendes Gremium:
Jugendhilfeausschuss Vertraulichkeit: Nein Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 140
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage E 484 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass der Jugendhilfeausschuss dem vom Jugend- und
Sozialamt vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel für die Mittel zustimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und
Berichterstattung), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz)
Vorlagentyp: E
ID: E_484_2024
Erstellt: 21.06.2024
Aktualisiert: 12.08.2024
Parser Lab: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ✅ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ✅ Begründung ⛔️ Anlagen ℹ️ Beratungsergebnisse
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- Vorgang Passt zum Original
- Beschlussvorschlag Fehlt
- Begründung Passt zum Original
- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Vorhanden (Strukturiert)
Betreff
Produktbereich: 18
Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Vorgang
H i n w e i
s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21
vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und
eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, §
4994, dokumentiert.
Begründung
Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt die
Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII und die Gewährleistung, dass die Leistungen
der Jugendhilfe in einem bedarfsdeckenden Umfang erbracht werden (§ 79 SGB VIII
Gesamtverantwortung). Diese Leistungen soll er dabei primär subsidiär
sicherstellen. Daher werden sie in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe
erbracht. Bei der Finanzierung wendet das Jugend- und Sozialamt zwei
Finanzierungsformen an: Entgelt- und Zuschussfinanzierung. Die nachfolgend
genannten Ausführungen beziehen sich auf die Zuschussfinanzierung, mit der im
Wesentlichen Pflichtleistungen (wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen,
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit etc.) des SGB VIII erfüllt werden. Im Rahmen des Jugendhilfebudgets konnten in den
vergangenen Jahren nur bedingt Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses zur
fachlichen Weiterentwicklung der geförderten Arbeitsfelder umgesetzt werden.
Zudem folgten die für Zuschüsse in der Jugendhilfe zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren nicht den allgemeinen
Preissteigerungen und der Tarifentwicklung, was institutionell geförderte
Angebote vor wachsende Herausforderungen stellt. Zwischen 2014 und 2023 ist der
JHA-Mittelverteiler von 33.844.929 € auf 42.492.788 € angewachsen,
was einem Plus von 25,55 % entspricht. Das Plan-SOLL für das Jugendhilfebudget
in 2024 liegt mit 42.804.614 € um 311.826 € über dem IST-Wert
2023. Für die Abbildung der allgemeinen
Kostenentwicklung im Bereich der entgeltfinanzierten Leistungen der
Jugendhilfe, empfiehlt die Jugendhilfekommission Hessen (JHK) jährlich
prozentuale Veränderungen getrennt nach Personal- und Sachkosten. Im Median der
letzten 10 Jahre wurden pro Jahr Steigerungen von +3 % für Personalkosten und
+1,44 % für Sachkosten empfohlen. Angelehnt an die Empfehlung für entgeltfinanzierte
Jugendhilfeleistungen, wird zur weiteren Gestaltung der zuschussgeförderten
Bereiche der Jugendhilfe und der Absicherung der bestehenden Angebotslandschaft
das Jugendhilfebudget ab 2024, über das aktuelle Planungssoll hinaus, mit
zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 5.298.488 € auf 48.103.102
€ dauerhaft angehoben. Gegenüber dem Plan-SOLL 2024 werden die Mittel so
um +12,37 % erhöht. Dies entspricht der Berücksichtigung der JHK-Empfehlungen
der letzten 10 Jahre. Zudem wird beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 das
Jugendhilfebudget kontinuierlich angepasst. Orientiert am Median der letzten 10
Jahre, der durch die JHK empfohlenen Anpassungen an die
Personalkostensteigerungen, erfolgt die Dynamisierung des gesamten
Jugendhilfebudgets mit jährlich +3%. Durch diese auf Dauer angelegte
Dynamisierung wird die Absicherung der zuschussfinanzierten Jugendhilfeangebote
fortgeschrieben und Raum für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der
entsprechenden Arbeitsfelder der Jugendhilfe auf Grundlage der
Jugendhilfeplanung geschaffen. Für die dauerhafte Anhebung des
Jugendhilfe-Mittelverteilers in 2024 um 12,37 % auf 48.103.102 € werden
gegenüber dem Plan-SOLL 2024 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 5.298.488
€ benötigt. Für die ab dem Jahr 2025 jährlich geplante Dynamisierung von
+3% bedarf es im Haushalt 2025 weiterer zusätzlicher Mittel in Höhe von
1.443.093 €. Die dauerhafte Anhebung des Haushaltsansatzes um 5.298.488
€ und die darauf anzuwendende Dynamisierung um jährlich 3 % sind aus
vorhandenen Mitteln des Jugend- und Sozialamtes nicht zu realisieren. Antragstellendes Gremium:
Jugendhilfeausschuss
Beratungsergebnisse
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Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"content_text": "Etatantrag vom 21.06.2024, E 484 Betreff: Produktbereich: 18\n Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes\n Vorgang: H i n w e i\n s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21\n vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und\n eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss\n der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, §\n 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung\n wird gebeten zu beschließen: Ab dem Haushalt 2024 ff. wird das Jugendhilfebudget\n dauerhaft um 5.298.488 € auf 48.103.102 € angehoben. Auf dieser Basis\n ist ab dem Haushaltsjahr 2025 eine kontinuierliche Dynamisierung des\n Jugendhilfebudgets um jährlich 3% beabsichtigt. Dafür werden im Haushalt 2025\n dauerhaft weitere 1.443.093 € bereitgestellt und das Jugendhilfebudget\n damit auf 49.546.195 € erhöht. Zur Berechnung der Dynamisierung dient\n jeweils das Haushaltssoll des Vorjahres als Basis. Die dauerhafte Anhebung des\n Haushaltsansatzes um 5.298.488 € und die darauf anzuwendende beabsichtigte\n Dynamisierung um jährlich 3% sind aus vorhandenen Mitteln des Jugend- und\n Sozialamtes nicht zu realisieren und daher dem Jugend- und Sozialamt zusätzlich\n zur Verfügung zu stellen. Das Jugend- und Sozialamt wird beauftragt im Rahmen\n der Haushaltsplanung die zusätzlich benötigten Mittel zu ermitteln und\n anzumelden. Die Beschlüsse zur Förderung von\n Jugendhäusern der Initiativgruppen (JHA-Beschluss vom 28.01.1975 mit Ergänzung\n vom 22.03.1990) und der Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Jugendhäuser freier\n Träger (Verteilerschlüssel AFJ-Einrichtungen, JHA-Beschluss vom 19.07.2005 mit\n Ergänzung vom 28.11.2006) werden zeitgleich aufgehoben, um sie im Rahmen der\n zuvor geschilderten neuen Fördersystematik berücksichtigen zu können und die\n Gleichbehandlung der Träger zu gewährleisten. Zur Berechnung werden als\n Basiswert die jeweiligen Zuschusssummen aus dem Mittelverteiler 2023\n herangezogen. Begründung: Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt die\n Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII und die Gewährleistung, dass die Leistungen\n der Jugendhilfe in einem bedarfsdeckenden Umfang erbracht werden (§ 79 SGB VIII\n Gesamtverantwortung). Diese Leistungen soll er dabei primär subsidiär\n sicherstellen. Daher werden sie in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe\n erbracht. Bei der Finanzierung wendet das Jugend- und Sozialamt zwei\n Finanzierungsformen an: Entgelt- und Zuschussfinanzierung. Die nachfolgend\n genannten Ausführungen beziehen sich auf die Zuschussfinanzierung, mit der im\n Wesentlichen Pflichtleistungen (wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen,\n Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit etc.) des SGB VIII erfüllt werden. Im Rahmen des Jugendhilfebudgets konnten in den\n vergangenen Jahren nur bedingt Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses zur\n fachlichen Weiterentwicklung der geförderten Arbeitsfelder umgesetzt werden.\n Zudem folgten die für Zuschüsse in der Jugendhilfe zur Verfügung stehenden\n Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren nicht den allgemeinen\n Preissteigerungen und der Tarifentwicklung, was institutionell geförderte\n Angebote vor wachsende Herausforderungen stellt. Zwischen 2014 und 2023 ist der\n JHA-Mittelverteiler von 33.844.929 € auf 42.492.788 € angewachsen,\n was einem Plus von 25,55 % entspricht. Das Plan-SOLL für das Jugendhilfebudget\n in 2024 liegt mit 42.804.614 € um 311.826 € über dem IST-Wert\n 2023. Für die Abbildung der allgemeinen\n Kostenentwicklung im Bereich der entgeltfinanzierten Leistungen der\n Jugendhilfe, empfiehlt die Jugendhilfekommission Hessen (JHK) jährlich\n prozentuale Veränderungen getrennt nach Personal- und Sachkosten. Im Median der\n letzten 10 Jahre wurden pro Jahr Steigerungen von +3 % für Personalkosten und\n +1,44 % für Sachkosten empfohlen. Angelehnt an die Empfehlung für entgeltfinanzierte\n Jugendhilfeleistungen, wird zur weiteren Gestaltung der zuschussgeförderten\n Bereiche der Jugendhilfe und der Absicherung der bestehenden Angebotslandschaft\n das Jugendhilfebudget ab 2024, über das aktuelle Planungssoll hinaus, mit\n zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 5.298.488 € auf 48.103.102\n € dauerhaft angehoben. Gegenüber dem Plan-SOLL 2024 werden die Mittel so\n um +12,37 % erhöht. Dies entspricht der Berücksichtigung der JHK-Empfehlungen\n der letzten 10 Jahre. Zudem wird beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 das\n Jugendhilfebudget kontinuierlich angepasst. Orientiert am Median der letzten 10\n Jahre, der durch die JHK empfohlenen Anpassungen an die\n Personalkostensteigerungen, erfolgt die Dynamisierung des gesamten\n Jugendhilfebudgets mit jährlich +3%. Durch diese auf Dauer angelegte\n Dynamisierung wird die Absicherung der zuschussfinanzierten Jugendhilfeangebote\n fortgeschrieben und Raum für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der\n entsprechenden Arbeitsfelder der Jugendhilfe auf Grundlage der\n Jugendhilfeplanung geschaffen. Für die dauerhafte Anhebung des\n Jugendhilfe-Mittelverteilers in 2024 um 12,37 % auf 48.103.102 € werden\n gegenüber dem Plan-SOLL 2024 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 5.298.488\n € benötigt. Für die ab dem Jahr 2025 jährlich geplante Dynamisierung von\n +3% bedarf es im Haushalt 2025 weiterer zusätzlicher Mittel in Höhe von\n 1.443.093 €. Die dauerhafte Anhebung des Haushaltsansatzes um 5.298.488\n € und die darauf anzuwendende Dynamisierung um jährlich 3 % sind aus\n vorhandenen Mitteln des Jugend- und Sozialamtes nicht zu realisieren. Antragstellendes Gremium:\n\n Jugendhilfeausschuss Vertraulichkeit: Nein Zuständige\n Ausschüsse: \n Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des\n Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 140\n\n Bericht: TO I \n Die Stadtverordnetenversammlung wolle\n beschließen: Der Vorlage E 484 wird mit der\n Maßgabe zugestimmt, dass der Jugendhilfeausschuss dem vom Jugend- und\n Sozialamt vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel für die Mittel zustimmt.\n Abstimmung: \n GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und\n Berichterstattung), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung)\n\n Sonstige Voten/Protokollerklärung:\n ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz)",
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