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Vorlagentyp: E ID: E_484_2024 Erstellt: 21.06.2024 Aktualisiert: 12.08.2024

Parser Lab: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ✅ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ✅ Begründung ⛔️ Anlagen ℹ️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Etatantrag vom 21.06.2024, E 484  Betreff:  Produktbereich: 18
 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
 Vorgang:  H i n w e i
 s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21
 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und
 eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss
 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, §
  4994, dokumentiert.         Die Stadtverordnetenversammlung
 wird gebeten zu beschließen:   Ab dem Haushalt 2024 ff. wird das Jugendhilfebudget
 dauerhaft um 5.298.488 € auf 48.103.102 € angehoben. Auf dieser Basis
 ist ab dem Haushaltsjahr 2025 eine kontinuierliche Dynamisierung des
 Jugendhilfebudgets um jährlich 3% beabsichtigt. Dafür werden im Haushalt 2025
 dauerhaft weitere 1.443.093 € bereitgestellt und das Jugendhilfebudget
 damit auf 49.546.195 € erhöht. Zur Berechnung der Dynamisierung dient
 jeweils das Haushaltssoll des Vorjahres als Basis. Die dauerhafte Anhebung des
 Haushaltsansatzes um 5.298.488 € und die darauf anzuwendende beabsichtigte
 Dynamisierung um jährlich 3% sind aus vorhandenen Mitteln des Jugend- und
 Sozialamtes nicht zu realisieren und daher dem Jugend- und Sozialamt zusätzlich
 zur Verfügung zu stellen. Das Jugend- und Sozialamt wird beauftragt im Rahmen
 der Haushaltsplanung die zusätzlich benötigten Mittel zu ermitteln und
 anzumelden.    Die Beschlüsse zur Förderung von
 Jugendhäusern der Initiativgruppen (JHA-Beschluss vom 28.01.1975 mit Ergänzung
 vom 22.03.1990) und der Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Jugendhäuser freier
 Träger (Verteilerschlüssel AFJ-Einrichtungen, JHA-Beschluss vom 19.07.2005 mit
 Ergänzung vom 28.11.2006) werden zeitgleich aufgehoben, um sie im Rahmen der
 zuvor geschilderten neuen Fördersystematik berücksichtigen zu können und die
 Gleichbehandlung der Träger zu gewährleisten. Zur Berechnung werden als
 Basiswert die jeweiligen Zuschusssummen aus dem Mittelverteiler 2023
 herangezogen.     Begründung: Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt die
 Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII und die Gewährleistung, dass die Leistungen
 der Jugendhilfe in einem bedarfsdeckenden Umfang erbracht werden (§ 79 SGB VIII
 Gesamtverantwortung). Diese Leistungen soll er dabei primär subsidiär
 sicherstellen. Daher werden sie in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe
 erbracht. Bei der Finanzierung wendet das Jugend- und Sozialamt zwei
 Finanzierungsformen an: Entgelt- und Zuschussfinanzierung. Die nachfolgend
 genannten Ausführungen beziehen sich auf die Zuschussfinanzierung, mit der im
 Wesentlichen Pflichtleistungen (wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen,
 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit etc.) des SGB VIII erfüllt werden.    Im Rahmen des Jugendhilfebudgets konnten in den
 vergangenen Jahren nur bedingt Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses zur
 fachlichen Weiterentwicklung der geförderten Arbeitsfelder umgesetzt werden.
 Zudem folgten die für Zuschüsse in der Jugendhilfe zur Verfügung stehenden
 Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren nicht den allgemeinen
 Preissteigerungen und der Tarifentwicklung, was institutionell geförderte
 Angebote vor wachsende Herausforderungen stellt. Zwischen 2014 und 2023 ist der
 JHA-Mittelverteiler von 33.844.929 € auf 42.492.788 € angewachsen,
 was einem Plus von 25,55 % entspricht. Das Plan-SOLL für das Jugendhilfebudget
 in 2024 liegt mit 42.804.614 € um 311.826 € über dem IST-Wert
 2023.   Für die Abbildung der allgemeinen
 Kostenentwicklung im Bereich der entgeltfinanzierten Leistungen der
 Jugendhilfe, empfiehlt die Jugendhilfekommission Hessen (JHK) jährlich
 prozentuale Veränderungen getrennt nach Personal- und Sachkosten. Im Median der
 letzten 10 Jahre wurden pro Jahr Steigerungen von +3 % für Personalkosten und
 +1,44 % für Sachkosten empfohlen.   Angelehnt an die Empfehlung für entgeltfinanzierte
 Jugendhilfeleistungen, wird zur weiteren Gestaltung der zuschussgeförderten
 Bereiche der Jugendhilfe und der Absicherung der bestehenden Angebotslandschaft
 das Jugendhilfebudget ab 2024, über das aktuelle Planungssoll hinaus, mit
 zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 5.298.488 € auf 48.103.102
 € dauerhaft angehoben. Gegenüber dem Plan-SOLL 2024 werden die Mittel so
 um +12,37 % erhöht. Dies entspricht der Berücksichtigung der JHK-Empfehlungen
 der letzten 10 Jahre.   Zudem wird beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 das
 Jugendhilfebudget kontinuierlich angepasst. Orientiert am Median der letzten 10
 Jahre, der durch die JHK empfohlenen Anpassungen an die
 Personalkostensteigerungen, erfolgt die Dynamisierung des gesamten
 Jugendhilfebudgets mit jährlich +3%. Durch diese auf Dauer angelegte
 Dynamisierung wird die Absicherung der zuschussfinanzierten Jugendhilfeangebote
 fortgeschrieben und Raum für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der
 entsprechenden Arbeitsfelder der Jugendhilfe auf Grundlage der
 Jugendhilfeplanung geschaffen.   Für die dauerhafte Anhebung des
 Jugendhilfe-Mittelverteilers in 2024 um 12,37 % auf 48.103.102 € werden
 gegenüber dem Plan-SOLL 2024 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 5.298.488
 € benötigt. Für die ab dem Jahr 2025 jährlich geplante Dynamisierung von
 +3% bedarf es im Haushalt 2025 weiterer zusätzlicher Mittel in Höhe von
 1.443.093 €. Die dauerhafte Anhebung des Haushaltsansatzes um 5.298.488
 € und die darauf anzuwendende Dynamisierung um jährlich 3 % sind aus
 vorhandenen Mitteln des Jugend- und Sozialamtes nicht zu realisieren.   Antragstellendes Gremium:
            
 Jugendhilfeausschuss   Vertraulichkeit: Nein   Zuständige
 Ausschüsse:            
 Ausschuss für Soziales und Gesundheit     Beratungsergebnisse:  28. Sitzung des
 Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 140
     
 
                  Bericht:    TO   I    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      Der Vorlage E 484 wird mit der
 Maßgabe zugestimmt, dass der Jugendhilfeausschuss dem vom Jugend- und
 Sozialamt vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel für die Mittel zustimmt.
        Abstimmung:    
  GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen   CDU (= Prüfung und
 Berichterstattung), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie   AfD (= Ablehnung)
     
  Sonstige Voten/Protokollerklärung:
  ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz)

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  • Anlagen Fehlt
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Betreff

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorgang

H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert.

Begründung

Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt die Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII und die Gewährleistung, dass die Leistungen der Jugendhilfe in einem bedarfsdeckenden Umfang erbracht werden (§ 79 SGB VIII Gesamtverantwortung). Diese Leistungen soll er dabei primär subsidiär sicherstellen. Daher werden sie in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht. Bei der Finanzierung wendet das Jugend- und Sozialamt zwei Finanzierungsformen an: Entgelt- und Zuschussfinanzierung. Die nachfolgend genannten Ausführungen beziehen sich auf die Zuschussfinanzierung, mit der im Wesentlichen Pflichtleistungen (wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit etc.) des SGB VIII erfüllt werden. Im Rahmen des Jugendhilfebudgets konnten in den vergangenen Jahren nur bedingt Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses zur fachlichen Weiterentwicklung der geförderten Arbeitsfelder umgesetzt werden. Zudem folgten die für Zuschüsse in der Jugendhilfe zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren nicht den allgemeinen Preissteigerungen und der Tarifentwicklung, was institutionell geförderte Angebote vor wachsende Herausforderungen stellt. Zwischen 2014 und 2023 ist der JHA-Mittelverteiler von 33.844.929 € auf 42.492.788 € angewachsen, was einem Plus von 25,55 % entspricht. Das Plan-SOLL für das Jugendhilfebudget in 2024 liegt mit 42.804.614 € um 311.826 € über dem IST-Wert 2023. Für die Abbildung der allgemeinen Kostenentwicklung im Bereich der entgeltfinanzierten Leistungen der Jugendhilfe, empfiehlt die Jugendhilfekommission Hessen (JHK) jährlich prozentuale Veränderungen getrennt nach Personal- und Sachkosten. Im Median der letzten 10 Jahre wurden pro Jahr Steigerungen von +3 % für Personalkosten und +1,44 % für Sachkosten empfohlen. Angelehnt an die Empfehlung für entgeltfinanzierte Jugendhilfeleistungen, wird zur weiteren Gestaltung der zuschussgeförderten Bereiche der Jugendhilfe und der Absicherung der bestehenden Angebotslandschaft das Jugendhilfebudget ab 2024, über das aktuelle Planungssoll hinaus, mit zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 5.298.488 € auf 48.103.102 € dauerhaft angehoben. Gegenüber dem Plan-SOLL 2024 werden die Mittel so um +12,37 % erhöht. Dies entspricht der Berücksichtigung der JHK-Empfehlungen der letzten 10 Jahre. Zudem wird beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 das Jugendhilfebudget kontinuierlich angepasst. Orientiert am Median der letzten 10 Jahre, der durch die JHK empfohlenen Anpassungen an die Personalkostensteigerungen, erfolgt die Dynamisierung des gesamten Jugendhilfebudgets mit jährlich +3%. Durch diese auf Dauer angelegte Dynamisierung wird die Absicherung der zuschussfinanzierten Jugendhilfeangebote fortgeschrieben und Raum für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der entsprechenden Arbeitsfelder der Jugendhilfe auf Grundlage der Jugendhilfeplanung geschaffen. Für die dauerhafte Anhebung des Jugendhilfe-Mittelverteilers in 2024 um 12,37 % auf 48.103.102 € werden gegenüber dem Plan-SOLL 2024 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 5.298.488 € benötigt. Für die ab dem Jahr 2025 jährlich geplante Dynamisierung von +3% bedarf es im Haushalt 2025 weiterer zusätzlicher Mittel in Höhe von 1.443.093 €. Die dauerhafte Anhebung des Haushaltsansatzes um 5.298.488 € und die darauf anzuwendende Dynamisierung um jährlich 3 % sind aus vorhandenen Mitteln des Jugend- und Sozialamtes nicht zu realisieren. Antragstellendes Gremium: Jugendhilfeausschuss

Beratungsergebnisse

[ { "date": "2024-06-27", "to_section": "TO I", "top_number": "TOP 140", "parties_for": [ "GRÜNE", "SPD", "FDP", "Volt", "Linke" ], "voting_text": "GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung)", "decision_text": "Der Vorlage E 484 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Jugendhilfeausschuss dem vom Jugend- und Sozialamt vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel für die Mittel zustimmt.", "decision_type": "Annahme", "committee_name": "Ausschuss für Soziales und Gesundheit", "session_number": "28", "sonstige_voten": "ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz)", "parties_abstain": [], "parties_against": [ "CDU", "AfD" ] } ]
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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  "content_text": "Etatantrag vom 21.06.2024, E 484 Betreff: Produktbereich: 18\n Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes\n Vorgang: H i n w e i\n s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21\n vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und\n eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss\n der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, §\n 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung\n wird gebeten zu beschließen: Ab dem Haushalt 2024 ff. wird das Jugendhilfebudget\n dauerhaft um 5.298.488 € auf 48.103.102 € angehoben. Auf dieser Basis\n ist ab dem Haushaltsjahr 2025 eine kontinuierliche Dynamisierung des\n Jugendhilfebudgets um jährlich 3% beabsichtigt. Dafür werden im Haushalt 2025\n dauerhaft weitere 1.443.093 € bereitgestellt und das Jugendhilfebudget\n damit auf 49.546.195 € erhöht. Zur Berechnung der Dynamisierung dient\n jeweils das Haushaltssoll des Vorjahres als Basis. Die dauerhafte Anhebung des\n Haushaltsansatzes um 5.298.488 € und die darauf anzuwendende beabsichtigte\n Dynamisierung um jährlich 3% sind aus vorhandenen Mitteln des Jugend- und\n Sozialamtes nicht zu realisieren und daher dem Jugend- und Sozialamt zusätzlich\n zur Verfügung zu stellen. Das Jugend- und Sozialamt wird beauftragt im Rahmen\n der Haushaltsplanung die zusätzlich benötigten Mittel zu ermitteln und\n anzumelden. Die Beschlüsse zur Förderung von\n Jugendhäusern der Initiativgruppen (JHA-Beschluss vom 28.01.1975 mit Ergänzung\n vom 22.03.1990) und der Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Jugendhäuser freier\n Träger (Verteilerschlüssel AFJ-Einrichtungen, JHA-Beschluss vom 19.07.2005 mit\n Ergänzung vom 28.11.2006) werden zeitgleich aufgehoben, um sie im Rahmen der\n zuvor geschilderten neuen Fördersystematik berücksichtigen zu können und die\n Gleichbehandlung der Träger zu gewährleisten. Zur Berechnung werden als\n Basiswert die jeweiligen Zuschusssummen aus dem Mittelverteiler 2023\n herangezogen. Begründung: Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt die\n Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII und die Gewährleistung, dass die Leistungen\n der Jugendhilfe in einem bedarfsdeckenden Umfang erbracht werden (§ 79 SGB VIII\n Gesamtverantwortung). Diese Leistungen soll er dabei primär subsidiär\n sicherstellen. Daher werden sie in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe\n erbracht. Bei der Finanzierung wendet das Jugend- und Sozialamt zwei\n Finanzierungsformen an: Entgelt- und Zuschussfinanzierung. Die nachfolgend\n genannten Ausführungen beziehen sich auf die Zuschussfinanzierung, mit der im\n Wesentlichen Pflichtleistungen (wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen,\n Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit etc.) des SGB VIII erfüllt werden. Im Rahmen des Jugendhilfebudgets konnten in den\n vergangenen Jahren nur bedingt Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses zur\n fachlichen Weiterentwicklung der geförderten Arbeitsfelder umgesetzt werden.\n Zudem folgten die für Zuschüsse in der Jugendhilfe zur Verfügung stehenden\n Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren nicht den allgemeinen\n Preissteigerungen und der Tarifentwicklung, was institutionell geförderte\n Angebote vor wachsende Herausforderungen stellt. Zwischen 2014 und 2023 ist der\n JHA-Mittelverteiler von 33.844.929 € auf 42.492.788 € angewachsen,\n was einem Plus von 25,55 % entspricht. Das Plan-SOLL für das Jugendhilfebudget\n in 2024 liegt mit 42.804.614 € um 311.826 € über dem IST-Wert\n 2023. Für die Abbildung der allgemeinen\n Kostenentwicklung im Bereich der entgeltfinanzierten Leistungen der\n Jugendhilfe, empfiehlt die Jugendhilfekommission Hessen (JHK) jährlich\n prozentuale Veränderungen getrennt nach Personal- und Sachkosten. Im Median der\n letzten 10 Jahre wurden pro Jahr Steigerungen von +3 % für Personalkosten und\n +1,44 % für Sachkosten empfohlen. Angelehnt an die Empfehlung für entgeltfinanzierte\n Jugendhilfeleistungen, wird zur weiteren Gestaltung der zuschussgeförderten\n Bereiche der Jugendhilfe und der Absicherung der bestehenden Angebotslandschaft\n das Jugendhilfebudget ab 2024, über das aktuelle Planungssoll hinaus, mit\n zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 5.298.488 € auf 48.103.102\n € dauerhaft angehoben. Gegenüber dem Plan-SOLL 2024 werden die Mittel so\n um +12,37 % erhöht. Dies entspricht der Berücksichtigung der JHK-Empfehlungen\n der letzten 10 Jahre. Zudem wird beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 das\n Jugendhilfebudget kontinuierlich angepasst. Orientiert am Median der letzten 10\n Jahre, der durch die JHK empfohlenen Anpassungen an die\n Personalkostensteigerungen, erfolgt die Dynamisierung des gesamten\n Jugendhilfebudgets mit jährlich +3%. Durch diese auf Dauer angelegte\n Dynamisierung wird die Absicherung der zuschussfinanzierten Jugendhilfeangebote\n fortgeschrieben und Raum für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der\n entsprechenden Arbeitsfelder der Jugendhilfe auf Grundlage der\n Jugendhilfeplanung geschaffen. Für die dauerhafte Anhebung des\n Jugendhilfe-Mittelverteilers in 2024 um 12,37 % auf 48.103.102 € werden\n gegenüber dem Plan-SOLL 2024 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 5.298.488\n € benötigt. Für die ab dem Jahr 2025 jährlich geplante Dynamisierung von\n +3% bedarf es im Haushalt 2025 weiterer zusätzlicher Mittel in Höhe von\n 1.443.093 €. Die dauerhafte Anhebung des Haushaltsansatzes um 5.298.488\n € und die darauf anzuwendende Dynamisierung um jährlich 3 % sind aus\n vorhandenen Mitteln des Jugend- und Sozialamtes nicht zu realisieren. Antragstellendes Gremium:\n\n Jugendhilfeausschuss Vertraulichkeit: Nein Zuständige\n Ausschüsse: \n Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratungsergebnisse: 28. 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