S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 02.12.2024, M
184 Betreff: Berufung zur stellv. Schiedsperson für
den Bezirk 4 Die Stadtverordnetenversammlung
wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der
Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer
von 5 Jahren
Frau
Nives Milardovic
als stellv. Schiedsperson für den
Bezirk 4. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die
Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 4 hat die im Beschlusstext genannte
Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen
Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der
Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs.
1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der
Gemeindevertreter.
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Vertraulichkeit: Nein
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 04.12.2024
Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO
I, TOP 10 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung
wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der
Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer
von fünf Jahren Frau Nives Milardovic als
stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 4. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und
BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Dr. Schulz (=
Annahme) 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 23
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den
Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf
Jahren Frau Nives Milardovic als stellvertretende
Schiedsperson für den Bezirk 4. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION,
BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (=
Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5693, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 32-4
Vorlagentyp: M
ID: M_184_2024
Erstellt: 02.12.2024
Aktualisiert: 20.03.2025
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Betreff
Berufung zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4 Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung
wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der
Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer
von 5 Jahren
Frau
Nives Milardovic
als stellv. Schiedsperson für den
Bezirk 4.
Begründung
Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 4 hat die im Beschlusstext genannte Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage _Liste (nicht öffentlich - ca. 13 KB)
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- Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Nives Milardovic als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 4.
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- 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 10
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- Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
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Parser-Diagnostik
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