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Vorlagentyp: M ID: M_187_2024 Erstellt: 06.12.2024 Aktualisiert: 05.02.2025

Parser Lab: Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der Behördennummer 115; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an dem 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ✅ Beschlussvorschlag ℹ️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M
 187  Betreff:  Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an
 der Behördennummer 115; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur
 Beteiligung der Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an dem
 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main      1. Es dient zur
 Kenntnis, dass der Kreis Groß-Gerau aus dortigen finanziellen Gründen die
 115-Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main mit Wirkung zum Oktober 2024
 gekündigt hat.   
2. Es dient weiterhin zur
 Kenntnis, dass die bisher durch die 115-Kooperation der Stadt Frankfurt am Main
 mit dem Kreis Groß-Gerau betroffenen Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an
 einer Fortsetzung der Kooperation Interesse haben und beabsichtigen deswegen
 den Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Wirkung ab dem
 01.10.2024.   3. Die Stadtverordnetenversammlung
 der Stadt Frankfurt am Main beschließt, dem Abschluss der
 Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim
 am Main zuzustimmen.   4. Es dient zur Kenntnis, dass die Abdeckungsbereiche
 der übrigen kreisangehörigen Kommunen des Kreises Groß-Gerau im Rahmen der
 Basisbeauskunftung Hessen an das Frankfurter Servicecenter geroutet werden.
    Begründung: A: Zielsetzung:   Das inzwischen seit fast 15 Jahren betriebene
 Frankfurter 115-Servicecenter ist als sogenanntes Multicenter darauf ausgelegt,
 stadtinterne und externe Kooperationen einzugehen.   Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
 27.02.2020, § 5393 (M 3 vom 13.01.2020) wurde in diesem Zusammenhang der
 Kooperation des Kreises Groß-Gerau mit dem 115-Servicecenter im Regelbetrieb
 zugestimmt und hierzu eine Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung geschlossen.
 Diese wurde nun aus finanziellen Gründen seitens des Kreises Groß-Gerau zum
 Oktober 2024 gekündigt.   Die Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main (letztere
 bereits seit dem Jahr 2016 eine der Partnerkommunen des Frankfurter
 115-Servicecenters (siehe Vortrag des Magistrats an die
 Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2015, M 179) haben aber darüber hinaus
 Interesse an einer Fortsetzung der 115-Kooperation. Aufgrund des positiven
 Verlaufs der bereits im Regelbetrieb laufenden Kooperation bedarf es keines
 erneuten Testbetriebes, so dass die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung mit
 Wirkung vom 01.10.2024 für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren im
 Regelbetrieb erfolgen kann.   Die mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main
 vereinbarte Kostenbeteiligung beruht wie bei den anderen externen Kooperationen
 auf einem kostendeckenden Abrechnungsbetrag. So werden die 115-Telefonate für
 die Städte Rüsselsheim und Raunheim mit einem Betrag von 5,00 Euro pro
 geführtes Telefonat abgerechnet.   Die ab Oktober nicht mehr zum 115-Verbund gehörenden
 übrigen Städte und Gemeinden des Kreises Groß-Gerau werden zur
 Basisbeauskunftung des Landes Hessen geroutet, so dass entstehende Anrufe auch
 für diesen regionalen Bereich abgerechnet werden können bzw. nicht zu Lasten
 der Stadt Frankfurt am Main gehen.   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt
 am Main ist gebeten, dem Abschluss der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen
 mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main zuzustimmen.    Es dient zur Kenntnis, dass ein entsprechender
 Beschluss auch von den Stadtverordnetenversammlungen der beiden betroffenen
 Städte gefasst wurde bzw. zu fassen ist. Nach den erfolgten Beschlussfassungen
 muss die Fortsetzung der Kooperation und die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung
 der Aufsichtsbehörde angezeigt werden.     
  B:
 Alternativen:   keine      
    
             C:
 Lösung:   siehe A        D: Kosten:   Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, die nicht
 durch die Kostenpauschale gedeckt werden.      Anlage   1_OeRV_115   (ca.   129 KB)    Vertraulichkeit: Nein   Zuständige Ausschüsse:
             Ausschuss für
 Personal, Sicherheit und Digitalisierung 
            Haupt- und
 Finanzausschuss   Versandpaket: 11.12.2024     Beratungsergebnisse:  32. Sitzung des
 Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO
 I, TOP 12                           Bericht:    TO   II    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      Der Vorlage M 187 wird in der
 vorgelegten Fassung zugestimmt.         Abstimmung:    
  GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt,   FRAKTION und
 BFF-BIG gegen    Linke (= Ablehnung)        Sonstige Voten/Protokollerklärung:
  ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)    Gartenpartei (= Ablehnung)    Stadtv.
 Dr. Schulz (= Annahme)     35. Sitzung des
 Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO II, TOP 10      
 
                  Bericht:    TO   II    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      Der Vorlage M 187 wird in der
 vorgelegten Fassung zugestimmt.         Abstimmung:    
  GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt,   FRAKTION und
 BFF-BIG gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)  
   37. Sitzung der
 Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 26      
 
                  Beschluss:        Der Vorlage M 187 wird in der   vorgelegten Fassung
 zugestimmt.         Abstimmung: 
     GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt,   FRAKTION, BFF-BIG
 uns Stadtv. Dr. Schulz gegen Linke und Gartenpartei (=   Ablehnung);
 ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)      Beschlussausfertigung(en):  §
 5696, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025

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  • Betreff Passt zum Original
  • Vorgang Fehlt
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  • Anlagen Fehlt
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Betreff

Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der Behördennummer 115; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an dem 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Kreis Groß-Gerau aus dortigen finanziellen Gründen die 115-Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main mit Wirkung zum Oktober 2024 gekündigt hat. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die bisher durch die 115-Kooperation der Stadt Frankfurt am Main mit dem Kreis Groß-Gerau betroffenen Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an einer Fortsetzung der Kooperation Interesse haben und beabsichtigen deswegen den Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Wirkung ab dem 01.10.2024. 3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschließt, dem Abschluss der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main zuzustimmen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Abdeckungsbereiche der übrigen kreisangehörigen Kommunen des Kreises Groß-Gerau im Rahmen der Basisbeauskunftung Hessen an das Frankfurter Servicecenter geroutet werden.

Beschlussvorschlag

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Kreis Groß-Gerau aus dortigen finanziellen Gründen die 115-Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main mit Wirkung zum Oktober 2024 gekündigt hat. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die bisher durch die 115-Kooperation der Stadt Frankfurt am Main mit dem Kreis Groß-Gerau betroffenen Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an einer Fortsetzung der Kooperation Interesse haben und beabsichtigen deswegen den Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Wirkung ab dem 01.10.2024. 3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschließt, dem Abschluss der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main zuzustimmen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Abdeckungsbereiche der übrigen kreisangehörigen Kommunen des Kreises Groß-Gerau im Rahmen der Basisbeauskunftung Hessen an das Frankfurter Servicecenter geroutet werden.

Begründung

A: Zielsetzung: Das inzwischen seit fast 15 Jahren betriebene Frankfurter 115-Servicecenter ist als sogenanntes Multicenter darauf ausgelegt, stadtinterne und externe Kooperationen einzugehen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020, § 5393 (M 3 vom 13.01.2020) wurde in diesem Zusammenhang der Kooperation des Kreises Groß-Gerau mit dem 115-Servicecenter im Regelbetrieb zugestimmt und hierzu eine Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung geschlossen. Diese wurde nun aus finanziellen Gründen seitens des Kreises Groß-Gerau zum Oktober 2024 gekündigt. Die Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main (letztere bereits seit dem Jahr 2016 eine der Partnerkommunen des Frankfurter 115-Servicecenters (siehe Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2015, M 179) haben aber darüber hinaus Interesse an einer Fortsetzung der 115-Kooperation. Aufgrund des positiven Verlaufs der bereits im Regelbetrieb laufenden Kooperation bedarf es keines erneuten Testbetriebes, so dass die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung mit Wirkung vom 01.10.2024 für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren im Regelbetrieb erfolgen kann. Die mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main vereinbarte Kostenbeteiligung beruht wie bei den anderen externen Kooperationen auf einem kostendeckenden Abrechnungsbetrag. So werden die 115-Telefonate für die Städte Rüsselsheim und Raunheim mit einem Betrag von 5,00 Euro pro geführtes Telefonat abgerechnet. Die ab Oktober nicht mehr zum 115-Verbund gehörenden übrigen Städte und Gemeinden des Kreises Groß-Gerau werden zur Basisbeauskunftung des Landes Hessen geroutet, so dass entstehende Anrufe auch für diesen regionalen Bereich abgerechnet werden können bzw. nicht zu Lasten der Stadt Frankfurt am Main gehen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main ist gebeten, dem Abschluss der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main zuzustimmen. Es dient zur Kenntnis, dass ein entsprechender Beschluss auch von den Stadtverordnetenversammlungen der beiden betroffenen Städte gefasst wurde bzw. zu fassen ist. Nach den erfolgten Beschlussfassungen muss die Fortsetzung der Kooperation und die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. B: Alternativen: keine C: Lösung: siehe A D: Kosten: Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, die nicht durch die Kostenpauschale gedeckt werden. Anlage 1_OeRV_115 (ca. 129 KB)
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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docETL Extraktion

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Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, die nicht durch die Kostenpauschale gedeckt werden.
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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an dem 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main
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2024-12-06T00:00:00Z
begruendung
A: Zielsetzung: Das inzwischen seit fast 15 Jahren betriebene Frankfurter 115-Servicecenter ist als sogenanntes Multicenter darauf ausgelegt, stadtinterne und externe Kooperationen einzugehen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020, § 5393 (M 3 vom 13.01.2020) wurde in diesem Zusammenhang der Kooperation des Kreises Groß-Gerau mit dem 115-Servicecenter im Regelbetrieb zugestimmt und hierzu eine Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung geschlossen. Diese wurde nun aus finanziellen Gründen seitens des Kreises Groß-Gerau zum Oktober 2024 gekündigt. Die Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main (letztere bereits seit dem Jahr 2016 eine der Partnerkommunen des Frankfurter 115-Servicecenters (siehe Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2015, M 179) haben aber darüber hinaus Interesse an einer Fortsetzung der 115-Kooperation. Aufgrund des positiven Verlaufs der bereits im Regelbetrieb laufenden Kooperation bedarf es keines erneuten Testbetriebes, so dass die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung mit Wirkung vom 01.10.2024 für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren im Regelbetrieb erfolgen kann. Die mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main vereinbarte Kostenbeteiligung beruht wie bei den anderen externen Kooperationen auf einem kostendeckenden Abrechnungsbetrag. So werden die 115-Telefonate für die Städte Rüsselsheim und Raunheim mit einem Betrag von 5,00 Euro pro geführtes Telefonat abgerechnet. Die ab Oktober nicht mehr zum 115-Verbund gehörenden übrigen Städte und Gemeinden des Kreises Groß-Gerau werden zur Basisbeauskunftung des Landes Hessen geroutet, so dass entstehende Anrufe auch für diesen regionalen Bereich abgerechnet werden können bzw. nicht zu Lasten der Stadt Frankfurt am Main gehen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main ist gebeten, dem Abschluss der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main zuzustimmen. Es dient zur Kenntnis, dass ein entsprechender Beschluss auch von den Stadtverordnetenversammlungen der beiden betroffenen Städte gefasst wurde bzw. zu fassen ist. Nach den erfolgten Beschlussfassungen muss die Fortsetzung der Kooperation und die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung der Aufsichtsbehörde angezeigt werden.
created_date
06.12.2024
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M
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Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M 187 Betreff: Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der Behördennummer 115; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an dem 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Kreis Groß-Gerau aus dortigen finanziellen Gründen die 115-Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main mit Wirkung zum Oktober 2024 gekündigt hat. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die bisher durch die 115-Kooperation der Stadt Frankfurt am Main mit dem Kreis Groß-Gerau betroffenen Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an einer Fortsetzung der Kooperation Interesse haben und beabsichtigen deswegen den Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Wirkung ab dem 01.10.2024. 3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschließt, dem Abschluss der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main zuzustimmen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Abdeckungsbereiche der übrigen kreisangehörigen Kommunen des Kreises Groß-Gerau im Rahmen der Basisbeauskunftung Hessen an das Frankfurter Servicecenter geroutet werden.
beschluss_entwurf
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
beratungsergebnisse
32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II
committee_decisions
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
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