S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.08.2024,
OF 1061/6 Betreff: Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei
Erbbaugrundstücken Der Ortsbeirat möge
beschließen:
der Magistrat wird gebeten, bei
der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer nicht nur die
Steueraufkommensneutralität im Blick zu haben, sondern auch die
Erbbaurechtnehmer der Stadt Frankfurt nicht zu überfordern. Begründung: Erbbaurechte wurden einstmals an "bedürftige
Personen" vergeben und waren eine große Errun-genschaft der Weimarer Republik.
Auch heute kaufen regelmäßig Familien die sich keine Kauf-grundstücke leisten
können Häuser auf Erbbaurechtsgrundstücken. Im Frankfurter Westen sind große
Erbbaurechtsiedlungen bislang erhalten geblieben. Die Grundstücke sind nach
heutigen Maßstäben extrem groß, da sie früher zur Selbstversorgung gedacht
waren. Diese Grundstück-größe ist nun bei der Neuberechnung der Grundsteuer das
Problem. Grund und Boden innerhalb der Stadt
Frankfurt wird immer teurer und die Neuberechnung der Grundsteuer wird nun ihr
Übriges dazu beitragen, wenn nicht gegengesteuert wird. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Stadt Frankfurt von
derzeit 500% auf die empfohlenen 854,69% würde rein rechnerisch mit dem neu
festgesetzten Grundsteuermessbetrag eine Er-höhung der Grundsteuer bei
einzelnen Erbbaugrundstücken um mehr als das doppelte darstellen. Bei den
Betroffenen wird wenig Verständnis für eine derartig beträchtliche Erhöhung
vorhanden sein.
Alle haben sich auf die Aussagen
von vielen Amtsträgern verlassen, dass eine Aufkommensneu-tralität
gewährleistet werden soll. Scheinbar war von Anfang an nicht der Steuerzahler
gemeint. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6
am 03.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5795 2024
Die Vorlage OF 1061/6 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Betreff die Stadtteile gestrichen sowie im Tenor nach
dem Wort "Erbbaurechtnehmer" die Wörter "und Eigentümer"
eingefügt werden.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Vorlagentyp: OF
ID: OF_1061-6_2024
Erstellt: 18.08.2024
Aktualisiert: 11.09.2024
Parser Lab: Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei Erbbaugrundstücken
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