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Vorlagentyp: OF ID: OF_1165-5_2015 Erstellt: 21.10.2015 Aktualisiert: 11.11.2015

Parser Lab: Verkehrskonzept Henninger Areal

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S
 A C H S T A N D :    Antrag vom 21.10.2015, OF 1165/5  
  Betreff:  Verkehrskonzept Henninger Areal
    Der Ortsbeirat bittet den
 Magistrat, das zu erwartende Verkehrsaufkommen der vorliegenden
 Baugenehmigungen und Bauanträge auf aktueller Datenbasis darzustellen und das
 sich daraus ableitende Verkehrskonzept sowohl für den fließenden Verkehr als
 auch für den ruhenden Verkehr darzulegen.   Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
  1. Mit welchem PKW- und LKW-Verkehrsaufkommen wird
 für die Einzelhandels- und gewerbliche Nutzung im Basement des Henninger Turms
 gerechnet?   2. Wie
 viele Stellplätze wurden in den einzelnen Baufeldern genehmigt oder - soweit
 sie noch nicht genehmigt sind - bisher beantragt? Für den Fall, dass noch keine
 Anträge für die einzelnen Baufelder vorliegen, bitten wir um die Prognose der
 für diese Baufelder zu genehmigenden Stellplätze.   3. Wie viele
 Kunden-/Besucherparkplätze werden im Baugebiet Henninger Areal eingerichtet.
 Falls es hierfür zentrale Parkierungsanlagen gibt, bitten wir um die
 Mitteilung, wo diese liegen und wie diese angefahren werden können. 
 4. Ist an ein
 bevorrechtigtes Anwohnerparken in den umgebenden Straßen des Baugebietes
 Henninger Turm gedacht, wo dieses bislang nicht eingerichtet ist. Wenn ja,
 bitten wir um eine Darlegung, in welchen Straßenabschnitten dies in welchen
 Zeiträumen am Tag erfolgen soll.   5. Nach der Begründung des Bebauungsplanes B 847
 soll der Ziel- und Quellverkehr ganz überwiegend über den Hainer Weg
 abgewickelt werden. Der hierzu erforderliche Anschluss an Hauptstraßen (im
 Wesentlichen die Darmstädter Landstraße) soll über die Geleitstraße erfolgen,
 bei der einen Zwei-Richtungsverkehr zulässig sein soll. Dieser ist schon seit
 einiger Zeit im Betrieb. Hierzu stellen wir folgende Fragen.   a) Ist bekannt, um wie viel sich die
 Ausfahrtzeiten von der Geleitstraße auf die  Darmstädter Landstraße in der
 morgendlichen rush hour nach Einführung des Zwei-Richtungsverkehrs verlängert
 haben? Um wie viel werden sich die Ausfahrtzeiten weiter verändern, wenn die
 Nutzung im neuen Baugebiet vollständig aufgenommen werden.   b) Ist erwogen worden, ob zur
 Verbesserung des Abflusses von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße
 in der morgendlichen rush hour eine Uhrzeit gesteuerte Aufhebung des
 Zwei-Richtungsverkehrs in Betracht kommt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  c) Für den Fall, dass
 der Magistrat die Meinung teilt, dass der Abfluss von der Geleitstraße in die
 Darmstädter Landstraße zumindest während der morgendlichen rush hour
 verkehrspolitisch unzuträglich ist, hat der Magistrat alternative Anschlüsse
 geprüft? Gibt es insbesondere eine Möglichkeit,  die Aschaffenburger
 Straße zur Darmstädter Landstraße zu verlängern? Sind hierzu Verhandlungen mit
 den betroffenen Grundstückeigentümern geführt worden? Wenn ja, wie werden die
 Erfolgsaussichten einer solchen Lösung eingeschätzt?   d) Als weitere Alternative zum
 Anschluss an Hauptverkehrsstraßen wurden im Rahmen der Bebauungsplanung
 erwogen, den Hainer Weg auch in Fahrtrichtung Norden an die Offenbacher
 Landstraße anzuschließen? Ist dieses planerische Konzept weiterverfolgt worden
 und zu welchem Ergebnis hat es geführt?   6. Die inneren Erschließungsstraßen des Baugebietes
 Henninger Turm sind so ausgerichtet, dass der Verkehr weitestgehend über den
 Hainer Weg abfließen kann. Eine Ausnahme stellt eine Wegeverbindung dar, die
 auf Höhe des Wendelsweges 59/61 vom Wendelsweg in Richtung Hainer Weg abgeht.
 Sie ist im Bebauungsplan nicht als Verkehrsfläche gekennzeichnet. Es steht
 daher zu vermuten, dass es sich um eine private Fläche handeln soll, die
 gegebenenfalls mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Allgemeinheit belastet
 wird. Entsprechende Festsetzungen finden sich im Bebauungsplan jedoch nicht.
 Der straßenverkehrsrechtlichen Beurteilung dieser Straße kommt eine große
 Bedeutung zu für die Frage, ob der Verkehr des Baugebietes im Wesentlichen über
 den Hainer Weg abgewickelt werden kann.  Sollte die verkehrliche Anbindung
 zum Wendelsweg eine durchgehende öffentliche Straße sein, würde erheblicher
 Verkehr in den Wendelsweg abfließen und damit der gesamte Mühlberg entsprechend
 belastet werden. Wir bitten daher, folgende Fragen zu beantworten:   a) Wird es sich bei der bezeichneten Straße um eine
 private Straße oder eine öffentliche Straße handeln?   b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen,
 dass die Straße nur von den unmittelbaren Anliegern genutzt wird?  
7. Sind im Zusammenhang mit der
 Nutzungsaufnahme für das neue Baugebiet neue Bushaltestellen geplant, neue
 Buslinien vorgesehen oder ein verkürzter Takt vorhandener Busse geplant? Für
 den Fall, dass neue Bushaltestellen vorgesehen sind, bitten wir um Bekanntgabe
 der genauen Standorte, um möglicherweise Hinweise auf Optimierungen geben zu
 können.   8. Sind
 neue Radwege zur Erschließung des Baugebietes Henninger Areal vorgesehen und
 wenn ja, wo liegen diese?   9. Ist der Stadt bekannt, ob in dem neuen Baugebiet
 Carsharing oder E-Bike-Sharing angeboten werden sollen, um den motorisierten
 Individualverkehr, so gut es geht, zu begrenzen.     Begründung: Die verkehrsplanerische Bewältigung des
 Neubaugebietes Henninger Areal war eines der herausragenden Probleme des
 schließlich verabschiedeten Bebauungsplans B 847. Mittlerweile hat sich die
 Faktenlage, die Grundlage eines Verkehrskonzeptes sein könnte, so verdichtet,
 dass seriös die notwendigen Maßnahmen geplant werden können, um ein allseits
 befriedigendes Verkehrskonzept zu entwickeln.  Da mittlerweile fast ein
 Drittel des Gebietes, inklusive des neuen Henninger Turms mit den
 Einzelhandelsbetrieben in seinem Basement gebaut ist, weiß man, wie viele
 Stellplätze dort genehmigt wurden. Aufgrund der Kommunikation mit dem Investor
 haben die Anlieger den Eindruck, dass für weite Teile des restlichen
 Baugebietes Baugenehmigungen erteilt sind, so dass auch insoweit die Anzahl der
 Stellplätze feststeht. Neben der Anzahl der Stellplätze liegen damit auch die
 Zu- und Abfahrten zu den Tiefgaragen fest, so dass die Verknüpfung mit dem
 vorhandenen Straßennetz nunmehr auch im Detail bekannt ist.  Ebenfalls
 im Vorgriff auf das angekündigte Verkehrskonzept sind verkehrslenkende
 Maßnahmen eingeführt worden, deren Erfolg man nun in der alltäglichen
 Wirklichkeit überprüfen kann. So ist bei der Geleitstraße ein
 Zwei-Richtungsverkehr eingeführt worden, was eine Beurteilung der
 Leistungsfähigkeit dieses Anschlusses erlaubt.     Antragsteller: 
            SPD  
 Vertraulichkeit: Nein   Beratung im Ortsbeirat: 5     Beratungsergebnisse:  45. Sitzung des OBR 5
 am 06.11.2015, TO I, TOP 14                           Beschluss:    Auskunftsersuchen V 1508 2015 
     Die
 Vorlage OF 1165/5 wird in der vorgelegten Fassung   beschlossen. 
    
 Abstimmung:      
Einstimmige Annahme
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Nein
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docETL Markdown
Fehlt
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