S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 1165/5
Betreff: Verkehrskonzept Henninger Areal
Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat, das zu erwartende Verkehrsaufkommen der vorliegenden
Baugenehmigungen und Bauanträge auf aktueller Datenbasis darzustellen und das
sich daraus ableitende Verkehrskonzept sowohl für den fließenden Verkehr als
auch für den ruhenden Verkehr darzulegen. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Mit welchem PKW- und LKW-Verkehrsaufkommen wird
für die Einzelhandels- und gewerbliche Nutzung im Basement des Henninger Turms
gerechnet? 2. Wie
viele Stellplätze wurden in den einzelnen Baufeldern genehmigt oder - soweit
sie noch nicht genehmigt sind - bisher beantragt? Für den Fall, dass noch keine
Anträge für die einzelnen Baufelder vorliegen, bitten wir um die Prognose der
für diese Baufelder zu genehmigenden Stellplätze. 3. Wie viele
Kunden-/Besucherparkplätze werden im Baugebiet Henninger Areal eingerichtet.
Falls es hierfür zentrale Parkierungsanlagen gibt, bitten wir um die
Mitteilung, wo diese liegen und wie diese angefahren werden können.
4. Ist an ein
bevorrechtigtes Anwohnerparken in den umgebenden Straßen des Baugebietes
Henninger Turm gedacht, wo dieses bislang nicht eingerichtet ist. Wenn ja,
bitten wir um eine Darlegung, in welchen Straßenabschnitten dies in welchen
Zeiträumen am Tag erfolgen soll. 5. Nach der Begründung des Bebauungsplanes B 847
soll der Ziel- und Quellverkehr ganz überwiegend über den Hainer Weg
abgewickelt werden. Der hierzu erforderliche Anschluss an Hauptstraßen (im
Wesentlichen die Darmstädter Landstraße) soll über die Geleitstraße erfolgen,
bei der einen Zwei-Richtungsverkehr zulässig sein soll. Dieser ist schon seit
einiger Zeit im Betrieb. Hierzu stellen wir folgende Fragen. a) Ist bekannt, um wie viel sich die
Ausfahrtzeiten von der Geleitstraße auf die Darmstädter Landstraße in der
morgendlichen rush hour nach Einführung des Zwei-Richtungsverkehrs verlängert
haben? Um wie viel werden sich die Ausfahrtzeiten weiter verändern, wenn die
Nutzung im neuen Baugebiet vollständig aufgenommen werden. b) Ist erwogen worden, ob zur
Verbesserung des Abflusses von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße
in der morgendlichen rush hour eine Uhrzeit gesteuerte Aufhebung des
Zwei-Richtungsverkehrs in Betracht kommt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c) Für den Fall, dass
der Magistrat die Meinung teilt, dass der Abfluss von der Geleitstraße in die
Darmstädter Landstraße zumindest während der morgendlichen rush hour
verkehrspolitisch unzuträglich ist, hat der Magistrat alternative Anschlüsse
geprüft? Gibt es insbesondere eine Möglichkeit, die Aschaffenburger
Straße zur Darmstädter Landstraße zu verlängern? Sind hierzu Verhandlungen mit
den betroffenen Grundstückeigentümern geführt worden? Wenn ja, wie werden die
Erfolgsaussichten einer solchen Lösung eingeschätzt? d) Als weitere Alternative zum
Anschluss an Hauptverkehrsstraßen wurden im Rahmen der Bebauungsplanung
erwogen, den Hainer Weg auch in Fahrtrichtung Norden an die Offenbacher
Landstraße anzuschließen? Ist dieses planerische Konzept weiterverfolgt worden
und zu welchem Ergebnis hat es geführt? 6. Die inneren Erschließungsstraßen des Baugebietes
Henninger Turm sind so ausgerichtet, dass der Verkehr weitestgehend über den
Hainer Weg abfließen kann. Eine Ausnahme stellt eine Wegeverbindung dar, die
auf Höhe des Wendelsweges 59/61 vom Wendelsweg in Richtung Hainer Weg abgeht.
Sie ist im Bebauungsplan nicht als Verkehrsfläche gekennzeichnet. Es steht
daher zu vermuten, dass es sich um eine private Fläche handeln soll, die
gegebenenfalls mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Allgemeinheit belastet
wird. Entsprechende Festsetzungen finden sich im Bebauungsplan jedoch nicht.
Der straßenverkehrsrechtlichen Beurteilung dieser Straße kommt eine große
Bedeutung zu für die Frage, ob der Verkehr des Baugebietes im Wesentlichen über
den Hainer Weg abgewickelt werden kann. Sollte die verkehrliche Anbindung
zum Wendelsweg eine durchgehende öffentliche Straße sein, würde erheblicher
Verkehr in den Wendelsweg abfließen und damit der gesamte Mühlberg entsprechend
belastet werden. Wir bitten daher, folgende Fragen zu beantworten: a) Wird es sich bei der bezeichneten Straße um eine
private Straße oder eine öffentliche Straße handeln? b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen,
dass die Straße nur von den unmittelbaren Anliegern genutzt wird?
7. Sind im Zusammenhang mit der
Nutzungsaufnahme für das neue Baugebiet neue Bushaltestellen geplant, neue
Buslinien vorgesehen oder ein verkürzter Takt vorhandener Busse geplant? Für
den Fall, dass neue Bushaltestellen vorgesehen sind, bitten wir um Bekanntgabe
der genauen Standorte, um möglicherweise Hinweise auf Optimierungen geben zu
können. 8. Sind
neue Radwege zur Erschließung des Baugebietes Henninger Areal vorgesehen und
wenn ja, wo liegen diese? 9. Ist der Stadt bekannt, ob in dem neuen Baugebiet
Carsharing oder E-Bike-Sharing angeboten werden sollen, um den motorisierten
Individualverkehr, so gut es geht, zu begrenzen. Begründung: Die verkehrsplanerische Bewältigung des
Neubaugebietes Henninger Areal war eines der herausragenden Probleme des
schließlich verabschiedeten Bebauungsplans B 847. Mittlerweile hat sich die
Faktenlage, die Grundlage eines Verkehrskonzeptes sein könnte, so verdichtet,
dass seriös die notwendigen Maßnahmen geplant werden können, um ein allseits
befriedigendes Verkehrskonzept zu entwickeln. Da mittlerweile fast ein
Drittel des Gebietes, inklusive des neuen Henninger Turms mit den
Einzelhandelsbetrieben in seinem Basement gebaut ist, weiß man, wie viele
Stellplätze dort genehmigt wurden. Aufgrund der Kommunikation mit dem Investor
haben die Anlieger den Eindruck, dass für weite Teile des restlichen
Baugebietes Baugenehmigungen erteilt sind, so dass auch insoweit die Anzahl der
Stellplätze feststeht. Neben der Anzahl der Stellplätze liegen damit auch die
Zu- und Abfahrten zu den Tiefgaragen fest, so dass die Verknüpfung mit dem
vorhandenen Straßennetz nunmehr auch im Detail bekannt ist. Ebenfalls
im Vorgriff auf das angekündigte Verkehrskonzept sind verkehrslenkende
Maßnahmen eingeführt worden, deren Erfolg man nun in der alltäglichen
Wirklichkeit überprüfen kann. So ist bei der Geleitstraße ein
Zwei-Richtungsverkehr eingeführt worden, was eine Beurteilung der
Leistungsfähigkeit dieses Anschlusses erlaubt. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5
am 06.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1508 2015
Die
Vorlage OF 1165/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_1165-5_2015
Erstellt: 21.10.2015
Aktualisiert: 11.11.2015
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