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A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2016, OF 137/9
Betreff: Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird zu folgenden Punkten um Auskunft
gebeten: 1. Wie wird die Hügelstraße als
Verbindungsstraße zwischen zwei Autobahnen sowie als Erschließungsstraße für
angrenzende Wohngebiete amtlich eingestuft (z. B. überörtliche
Verbindungsstraße)? 2.
Welches sind die Kriterien für diese Einordnung? 3. Welches sind die Konsequenzen, die sich aus
dieser Einordnung ergeben? 4. Aus welchem Jahr datiert diese Einordnung?
5. Die Bevölkerungszahl in der
Stadt ist zwischen 2010 und Jahresende 2015 von 650.000 um 75.000 auf 725.000
Einwohner angewachsen. Bis Ende 2018 wird das Überspringen der 750.000er-Marke,
bis Ende 2027 das der 800.000er-Marke erwartet. Genügt die Kapazität der
Hügelstraße den sich aus dem Bevölkerungszuwachs ergebenden Anforderungen, wenn
man berücksichtigt, dass a) die Hügelstraße zwischen Raimundstraße und
Eschersheimer Landstraße mittlerweile einspurig ist? b) die Bushaltestellen
mittlerweile auf der verbliebenen Fahrspur angeordnet sind und somit der
Verkehrsfluss immer wieder unterbrochen wird? c) die Straße in weiten
Teilen aufgrund des sich stetig verschlechternden Zustands des Belags nur noch
mit 30 km/h befahrbar ist? 6. Hält der Magistrat vor diesem Hintergrund seine
Einschätzung aufrecht, dass eine Sanierung weiterhin nicht vordringlich
ist? 7. Der Magistrat hat in
der Vergangenheit eine Sanierung u.a. mit Verweis auf die Haushaltslage
abgelehnt. Andererseits stellt das Land Zuschüsse für die Sanierung von Straßen
zur Verfügung. Hat der Magistrat beim Land Hessen bereits
um Zuschüsse für eine Sanierung angefragt oder einen Antrag gestellt und in
welcher Höhe stünden solche Zuschüsse ggf. für die Hügelstraße zur Verfügung? Begründung: Der Ortsbeirat hat seit 2010 in drei Anfragen auf
den sich kontinuierlich verschlechternden Zustand der Hügelstraße hingewiesen.
Der Magistrat hat eine Sanierung immer wieder als nicht vordringlich eingestuft
und mit Verweis auf die Haushaltslage abgelehnt. Lediglich die Durchführung der
zur Erhaltung der Verkehrssicherheit unabdingbar notwendigen Maßnahmen wurde
zugesagt. Diese Beurteilung
in Kombination mit den die Kapazität der Straße einschränkenden Maßnahmen im
gleichen Zeitraum legt die Vermutung nahe, dass bei der Prüfung der
Notwendigkeit einer Sanierung in den zurückliegenden Jahren nicht alle
relevanten Aspekte berücksichtigt wurden. Eine erneute Prüfung ist kurzfristig angezeigt.
Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9
am 03.11.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 237 2016
Die Vorlage OF
137/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (=
Enthaltung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_137-9_2016
Erstellt: 09.10.2016
Aktualisiert: 07.11.2016
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