S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.04.2025,
OF 1611/1 Betreff: Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung
berücksichtigen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3
Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante
Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt zu ergänzen: 1) Unternehmen, Handwerksbetriebe,
Selbstständige sowie die sie vertretenden Institutionen wie Kammern, Innungen,
Verbände und Gewerbevereine werden bei der Öffentlichkeitsbeteiligung
berücksichtigt. 2) Der
geplante Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit Vertretern aus
Wirtschaft und Handwerk ergänzt. Begründung: Es ist wichtig, dass bei Öffentlichkeitsbeteiligungen
auch Wirtschaft und Handwerk berücksichtigt werden. Unternehmen und
Handwerksbetriebe bringen oft sehr konkrete Kenntnisse über technische
Machbarkeit, Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen von Entscheidungen
ein, die Politik und Verwaltung allein nicht immer umfassend überblicken. Viele
Entscheidungen - etwa in Stadtentwicklung, Umweltschutz oder Infrastruktur -
betreffen unmittelbar Betriebe, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Wenn
diese Perspektiven nicht einfließen, drohen Fehlplanungen und damit verbundene
Beschwerden. Beteiligte, die sich ernst genommen fühlen, tragen die Ergebnisse
eher mit. Gerade Wirtschaft und Handwerk können Projekte durch Know-how und
Ressourcen aktiv unterstützen. Besonders kleinere Unternehmen und Handwerker
entwickeln oft innovative Lösungen für lokale Herausforderungen. Ihre
frühzeitige Einbindung kann zu besseren, praxistauglicheren Ergebnissen führen.
Entscheidungen, die nur auf die Interessen von Verwaltung oder einzelnen
Bürgergruppen Rücksicht nehmen, können die Wettbewerbsfähigkeit des lokalen
Handwerks und Mittelstands gefährden und soziale Spannungen verschärfen.
Handwerk und Mittelstand sind oft tief in der Region verwurzelt. Ihre
Berücksichtigung stärkt die Bindung der Bevölkerung an Projekte und schafft
Vertrauen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung
im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1
am 29.04.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 1611/1 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1
am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich
mit den Vorlagen M 62, OF 1611/1, OF 1614/1 und OF 1615/1 nicht zu
befassen. Beschluss:
1. Dem
Geschäftsordungsantrag, sich mit der Vorlage M 62 nicht zu befassen, wird
zugestimmt. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage
OF 1611/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Dem Antrag,
sich mit der Vorlage OF 1614/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt.
4. Dem Antrag,
sich mit der Vorlage OF 1615/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke,
BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (=
Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke,
BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (=
Enthaltung) zu 3. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke,
BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (=
Enthaltung) zu 4. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke,
BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (=
Enthaltung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_1611-1_2025
Erstellt: 28.04.2025
Aktualisiert: 04.06.2025
Parser Lab: Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ℹ️ Beratungsergebnisse
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- Betreff Passt zum Original
- Vorgang Fehlt
- Beschlussvorschlag Fehlt
- Begründung Nicht im Original gefunden
- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Vorhanden (Strukturiert)
Betreff
Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung
berücksichtigen
Begründung
<p>Es ist wichtig, dass bei Öffentlichkeitsbeteiligungen auch Wirtschaft und Handwerk berücksichtigt werden. Unternehmen und Handwerksbetriebe bringen oft sehr konkrete Kenntnisse über technische Machbarkeit, Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen von Entscheidungen ein, die Politik und Verwaltung allein nicht immer umfassend überblicken. Viele Entscheidungen - etwa in Stadtentwicklung, Umweltschutz oder Infrastruktur - betreffen unmittelbar Betriebe, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Wenn diese Perspektiven nicht einfließen, drohen Fehlplanungen und damit verbundene Beschwerden. Beteiligte, die sich ernst genommen fühlen, tragen die Ergebnisse eher mit. Gerade Wirtschaft und Handwerk können Projekte durch Know-how und Ressourcen aktiv unterstützen. Besonders kleinere Unternehmen und Handwerker entwickeln oft innovative Lösungen für lokale Herausforderungen. Ihre frühzeitige Einbindung kann zu besseren, praxistauglicheren Ergebnissen führen. Entscheidungen, die nur auf die Interessen von Verwaltung oder einzelnen Bürgergruppen Rücksicht nehmen, können die Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Handwerks und Mittelstands gefährden und soziale Spannungen verschärfen. Handwerk und Mittelstand sind oft tief in der Region verwurzelt. Ihre Berücksichtigung stärkt die Bindung der Bevölkerung an Projekte und schafft Vertrauen.</p>
Beratungsergebnisse
[
{
"date": "2025-04-29",
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"date": "2025-05-27",
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"zu 1. 5 GRÜNE",
"SPD",
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"decision_text": "1. Dem\n Geschäftsordungsantrag, sich mit der Vorlage M 62 nicht zu befassen, wird\n zugestimmt. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage\n OF 1611/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Dem Antrag,\n sich mit der Vorlage OF 1614/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. \n 4. Dem Antrag,\n sich mit der Vorlage OF 1615/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt.",
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"voting_result": "zu 1. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke,\n BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (=\n Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke,\n BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (=\n Enthaltung) zu 3. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke,\n BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (=\n Enthaltung) zu 4. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke,\n BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (=\n Enthaltung)",
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"1 Linke",
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Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"antrag_date": "2025-04-28",
"antrag_text": "<p>Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt zu ergänzen: 1) Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige sowie die sie vertretenden Institutionen wie Kammern, Innungen, Verbände und Gewerbevereine werden bei der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. 2) Der geplante Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit Vertretern aus Wirtschaft und Handwerk ergänzt. Begründung: Es ist wichtig, dass bei Öffentlichkeitsbeteiligungen auch Wirtschaft und Handwerk berücksichtigt werden. Unternehmen und Handwerksbetriebe bringen oft sehr konkrete Kenntnisse über technische Machbarkeit, Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen von Entscheidungen ein, die Politik und Verwaltung allein nicht immer umfassend überblicken. Viele Entscheidungen - etwa in Stadtentwicklung, Umweltschutz oder Infrastruktur - betreffen unmittelbar Betriebe, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Wenn diese Perspektiven nicht einfließen, drohen Fehlplanungen und damit verbundene Beschwerden. Beteiligte, die sich ernst genommen fühlen, tragen die Ergebnisse eher mit. Gerade Wirtschaft und Handwerk können Projekte durch Know-how und Ressourcen aktiv unterstützen. Besonders kleinere Unternehmen und Handwerker entwickeln oft innovative Lösungen für lokale Herausforderungen. Ihre frühzeitige Einbindung kann zu besseren, praxistauglicheren Ergebnissen führen. Entscheidungen, die nur auf die Interessen von Verwaltung oder einzelnen Bürgergruppen Rücksicht nehmen, können die Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Handwerks und Mittelstands gefährden und soziale Spannungen verschärfen. Handwerk und Mittelstand sind oft tief in der Region verwurzelt. Ihre Berücksichtigung stärkt die Bindung der Bevölkerung an Projekte und schafft Vertrauen.</p>",
"begruendung": "<p>Es ist wichtig, dass bei Öffentlichkeitsbeteiligungen auch Wirtschaft und Handwerk berücksichtigt werden. Unternehmen und Handwerksbetriebe bringen oft sehr konkrete Kenntnisse über technische Machbarkeit, Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen von Entscheidungen ein, die Politik und Verwaltung allein nicht immer umfassend überblicken. Viele Entscheidungen - etwa in Stadtentwicklung, Umweltschutz oder Infrastruktur - betreffen unmittelbar Betriebe, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Wenn diese Perspektiven nicht einfließen, drohen Fehlplanungen und damit verbundene Beschwerden. Beteiligte, die sich ernst genommen fühlen, tragen die Ergebnisse eher mit. Gerade Wirtschaft und Handwerk können Projekte durch Know-how und Ressourcen aktiv unterstützen. Besonders kleinere Unternehmen und Handwerker entwickeln oft innovative Lösungen für lokale Herausforderungen. Ihre frühzeitige Einbindung kann zu besseren, praxistauglicheren Ergebnissen führen. Entscheidungen, die nur auf die Interessen von Verwaltung oder einzelnen Bürgergruppen Rücksicht nehmen, können die Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Handwerks und Mittelstands gefährden und soziale Spannungen verschärfen. Handwerk und Mittelstand sind oft tief in der Region verwurzelt. Ihre Berücksichtigung stärkt die Bindung der Bevölkerung an Projekte und schafft Vertrauen.</p>",
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