S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.08.2024,
OF 290/16 Betreff: Erlass der Grundsteuer für
Hochwasserbetroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser
betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Bergen-Enkheim eine
finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen
Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass bzw. eine
Rückerstattung der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und
zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für
diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen am 2. Mai
und/oder 10. Juli 2024 betroffen waren 2. für jeweils zwei Jahre für
die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten am 2. Mai
sowie am 10. Juli 2024 in Bergen-Enkheim - zum wiederholten Male nach 2016 und
2019 - zu einer Überlastung des bestehenden Kanalnetzes mit seinen Stau-und
Rückhalteanlagen. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt,
Keller sowie Souterrain-wohnungen liefen voll und zahlreiche Liegenschaften
wurden stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Tatsache sich häufender Starkregenereignisse ist
dem Magistrat hinlänglich bekannt, ebenso die damit jeweils einhergehende
Überlastung des Kanalnetzes in Bergen-Enkheim. Dennoch hat er bislang keine
konkreten Maßnahmen eingeleitet, um dieses auszubauen bzw. zu optimieren, um
die Anwohner vor Überflutungen zu schützen. Stattdessen genehmigt er die immer
weiter fortschreitende Versiegelung von Grünflächen durch Bebauung. Von daher
trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger
auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer
von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine
gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche
finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem
immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für
Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden
- große Opfer abverlangt. Zudem müssen sie die Maßnahmen für den
Hochwasserschutz ihrer Liegenschaften, wie etwa bauliche Vorkehrungen oder die
Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken, aus eigenen finanziellen Mitteln
bestreiten. Da die Grundsteuer von den Kommunen
vereinnahmt wird, stellt der Erlass bzw. die Rückerstattung selbiger für von
Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes
Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und
Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
16 am 10.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 290/16 wird abgelehnt.
Abstimmung:
WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und BFF (=
Annahme)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_290-16_2024
Erstellt: 26.08.2024
Aktualisiert: 12.09.2024
Parser Lab: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene
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