S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.10.2024,
OF 295/16 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der
U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag
Der Ortsbeirat
möge beschließen: Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat auszufordern, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten
Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte
Projekt der Verlängerung U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum
Riedbad in Enkheim, zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung eine S-Bahn-Strecke, in Form
der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner
Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen
in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete, sowie einer drohenden
Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den
Städten Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt am Main in Text und Plan
niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim
geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4
ab Seckbach bis nach Bergen, wäre es denkbar eine attraktive zentral gelegene
Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte auch eine
zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit 2
Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer
Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz
sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der
Straße durch weniger PKWs äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft
ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecke entstehende verkürzte
Fahrzeit in die Innenstadt. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht
dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus
Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in
Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen
wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim deutlich reduziert und damit die Bürger und
die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der
Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber
dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich
aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die
Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das
Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen niedergelegt
ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum
Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Der Verwaltungsstellenbeirat möge den Textteil und
den Plan für alle Ortsbeiratsmitglieder und Ehrenbeamte zum Ortsbeiratstermin
am 05.11.2024 vorlegen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
16 am 05.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 502 2024
Die Vorlage OF 295/16 wird in der folgenden
geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird aufgefordert,
das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und
Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der
Verlängerung der U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad
in Enkheim mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlands zu
fördern und zu verwirklichen. Darüber hinaus wird die Begründung
noch dem zweiten Absatz wie folgt ergänzt: Eine durch die
Topographie sehr tiefliegende U-Bahn-Station wird sicherlich genauso
angenommen wie beispielweise in London/Paris (Linie12/14) mit Aufzügen und
Wendeltreppen. Abstimmung:
WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen BFF (=
Ablehnung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_295-16_2024
Erstellt: 14.10.2024
Aktualisiert: 13.11.2024
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